BGH-Entscheidung zu Irrtümern bei der Erbschaftsausschlagung
In einem wegweisenden Beschluss vom 22. März 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bedeutsame Entscheidung im Bereich des Erbrechts gefällt, die sich mit der Frage befasst, ob die Ausschlagung einer Erbschaft aufgrund eines Irrtums über die schließlich eintretenden Erben angefochten werden kann.
Der Fall, der dieser Entscheidung zugrunde liegt, beleuchtet die komplexe Situation, in der Erben versuchen, durch die Ausschlagung der Erbschaft die Erbfolge so zu lenken, dass bestimmte Personen als Alleinerben eingesetzt werden.
Dies erfolgte mit der Absicht, die Witwe des Erblassers als gesetzliche Alleinerbin zu positionieren. Nachdem das Nachlassgericht aufgefordert hatte, weitere Verwandtschaftsverhältnisse zu klären, klagte eines der Kinder seine Erbschaft aufgrund eines Irrtums.
Der BGH entschied jedoch, dass ein solcher Irrtum nicht zur Anfechtung der Ausschlagungserklärung berechtigt.
Der Irrtum über die Person des letztlich Begünstigten wird lediglich als ein unbeachtlicher Motivirrtum angesehen. Diese Entscheidung basiert auf historischen und dogmatischen Argumenten und verdeutlicht, dass der Irrtum über die Folgen der Ausschlagung – wer schlussendlich erbt – nur ein Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge ist und keinen Anfechtungsgrund darstellt.
Aus dieser Entscheidung folgt, dass eine sogenannte lenkende Ausschlagung Risiken birgt, insbesondere wenn unbekannte Erben existieren könnten. Die Übertragung von Erbteilen könnte zwar eine alternative Strategie darstellen, bringt jedoch möglicherweise steuerliche Nachteile mit sich.
Um solche Fallstricke zu vermeiden, wird die Bedeutung einer umfassenden rechtlichen Beratung bei der Gestaltung der Erbfolge unterstrichen. Erblasser und Erben werden dazu angehalten, ein wohlüberlegtes Testament unter fachkundiger Anleitung zu erstellen, um ihre erbrechtliche Situation optimal zu klären und Lösungen für ihre Erbfolgeplanung zu finden.
Diese Entscheidung des BGH klärt eine lang diskutierte Frage im Erbrecht und betont die Notwendigkeit einer fundierten Beratung in Erbangelegenheiten. Erblasser und Erben sollten sich daher rechtzeitig über ihre Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.
Quelle: Bundesgerichtshof