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  • Henning Krischke   Erben & Vererben
  • 13. Oktober 2023

Ein Urteil bringt Klarheit: Widerruf von Schenkungen bei „Grober Undank“ nach dem BGH-Urteil vom 11.10.22

  • 2 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
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Ein Urteil bringt Klarheit: Widerruf von Schenkungen bei „Grober Undank“ nach dem BGH-Urteil vom 11.10.22

Im Bereich der Nachfolge- und Finanzplanung sind Fachkräfte stets darum bemüht, die rechtlichen Rahmenbedingungen und neuesten Entwicklungen im Auge zu behalten. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Oktober 2022 (Az. X ZR 42/20) hat ein lange diskutiertes Thema adressiert – den Widerruf einer Schenkung aufgrund von „Grober Undank“. Dieses Urteil bringt eine wichtige Klärung, die Finanz- und Nachfolgeplaner in ihrer Praxis berücksichtigen sollten.

„Grober Undank“ ist ein Rechtsbegriff, der sich auf schwerwiegendes undankbares Verhalten des Beschenkten gegenüber dem Schenker bezieht. Dies könnte z.B. schwere Beleidigungen, Bedrohungen oder sogar körperliche Gewalt umfassen. Es ist ein gesetzlicher Grund, der es dem Schenker erlaubt, eine einmal gemachte Schenkung zu widerrufen.

Laut § 531 Abs. 1 BGB kann eine Schenkung bei grobem Undank widerrufen werden. Die Besonderheit hier ist, dass der BGH klargestellt hat, dass die Widerrufserklärung keine Begründung enthalten muss. Der Schutz des Beschenkten ist nach Ansicht des Senats ausreichend gewahrt, da das Vorliegen des groben Undanks im Rückforderungsprozess nachgewiesen werden muss. Dies entspricht einer deutlichen Vereinfachung der Widerrufserklärung, die in der Praxis für alle Beteiligten von Bedeutung sein könnte.

Der konkrete Fall, den der BGH beurteilte, betraf eine Erblasserin, die 14 Grundstücke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an ihre Kinder übertragen hatte. Nach einem Zerwürfnis mit ihrem Sohn, der gegen ihren Willen Löschungsbewilligungen hinsichtlich ihrer Nießbrauchsrechte beantragt hatte, widerrief die Erblasserin ihre Schenkungen an ihn. Die Schwestern des Sohnes beantragten daraufhin die Feststellung, dass sie je zur Hälfte Erbinnen geworden sind. Der BGH sah den Widerrufsgrund des groben Undanks als erwiesen an und lehnte das Erfordernis einer Begründung im Widerruf ab.

Diese Entscheidung des BGH schafft eine klarere Rechtslage und reduziert die Komplexität im Widerrufsprozess. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten diese Entwicklung in ihrer Beratungspraxis berücksichtigen, insbesondere wenn es um die Vorbereitung und Überprüfung von Schenkungs- und Widerrufsdokumenten geht. Es ist auch ratsam, die Klienten über diese Änderung zu informieren und die möglichen Auswirkungen auf bestehende oder zukünftige Schenkungsvereinbarungen zu diskutieren.

Zum Schluss ist festzuhalten, dass das Urteil eine wichtige Orientierungshilfe bietet und die Rechtssicherheit im Bereich der Widerrufsregelungen bei Schenkungen erhöht. Das erleichtert die Arbeit der Finanz- und Nachfolgeplaner erheblich und ermöglicht eine bessere Beratung der Klienten in diesen sensiblen Angelegenheiten.

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