Gemeinnützigkeitsrecht

Gemeinnützigkeitsrecht bezeichnet die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen, die in Deutschland die Anerkennung und den Betrieb gemeinnütziger Organisationen und Körperschaften regeln. Dieses Rechtsgebiet legt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Organisation als gemeinnützig anerkannt wird und somit steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann. Wichtige Aspekte des Gemeinnützigkeitsrechts sind:

  1. Zweckbindung der Mittel: Mittel der Organisation müssen zeitnah für die satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke verwendet werden (§ 55 AO).
  2. Selbstlosigkeit: Die Organisation darf keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Die Mittel müssen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, und es dürfen keine Gewinne an Mitglieder oder Dritte ausgeschüttet werden.
  3. Ausschließlichkeitsgrundsatz: Die Tätigkeit der Organisation muss ausschließlich und unmittelbar der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke dienen (§ 51 ff. AO).
  4. Vermögensbindung: Im Falle der Auflösung der Organisation muss das verbleibende Vermögen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke übertragen werden.
  5. Transparenz und Rechenschaftspflicht: Gemeinnützige Organisationen sind verpflichtet, ihre Mittelverwendung und Aktivitäten transparent darzustellen und regelmäßig Rechenschaft über ihre gemeinnützigen Tätigkeiten abzulegen.

Die Einhaltung dieser Grundsätze wird von den Finanzbehörden überprüft, die auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erteilen oder entziehen können.