modifizierte Zugewinngemeinschaft

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist ein Ehegüterstand, der eine abgewandelte Form der Zugewinngemeinschaft darstellt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zugewinngemeinschaft kann durch einen Ehevertrag bestimmt werden, welche Vermögenswerte im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners ausgeglichen werden sollen.

Die Ehepartner können hierbei bestimmen, welche Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen werden sollen. Dies können unter anderem Vermögenswerte sein, die bereits vor der Ehe vorhanden waren oder durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurden. Dadurch wird vermieden, dass diese Vermögenswerte bei einer Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners in den Zugewinnausgleich einbezogen werden.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet somit eine höhere Flexibilität als die herkömmliche Zugewinngemeinschaft und ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Vermögensverhältnisse während der Ehe. Allerdings ist es wichtig, dass der Ehevertrag sorgfältig formuliert und abgestimmt wird, um im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners gültig zu sein.

In der privaten Finanzplanung kann die modifizierte Zugewinngemeinschaft eine sinnvolle Option sein, um Vermögenswerte individuell zu regeln und zu schützen. Eine individuelle Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater kann hierbei helfen, den passenden Ehegüterstand und die individuelle Gestaltung des Ehevertrags zu wählen.