Pensionszusage
Eine Pensionszusage ist eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, eine bestimmte Altersversorgung zu gewährleisten. Die Pensionszusage ist ein Versprechen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine lebenslange monatliche Zahlung zu leisten.
Eine Pensionszusage kann entweder als unmittelbare oder als aufgeschobene Pensionszusage gestaltet sein. Bei einer unmittelbaren Pensionszusage beginnt die Zahlung der Pensionsleistung sofort nach dem Eintritt in den Ruhestand des Arbeitnehmers. Bei einer aufgeschobenen Pensionszusage beginnt die Zahlung der Pensionsleistung zu einem späteren Zeitpunkt, oft wenn der Arbeitnehmer ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Pensionszusagen können sowohl von staatlichen als auch von privaten Arbeitgebern angeboten werden. In der privaten Finanzplanung sind Pensionszusagen ein wichtiger Aspekt, da sie Teil der Altersvorsorgeplanung des Arbeitnehmers sind. Eine sorgfältige Planung der Altersvorsorge und eine Bewertung der finanziellen Stabilität des Arbeitgebers, der die Pensionszusage gibt, können dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer im Ruhestand finanziell abgesichert ist.