StaRUG
Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) trat am 1. Januar 2021 in Kraft und ermöglicht in Deutschland Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, frühzeitig Maßnahmen zur Restrukturierung und Stabilisierung einzuleiten, bevor eine Insolvenz unausweichlich wird. Es ist Teil einer umfassenden Reform des Insolvenzrechts, die sich an der europäischen Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen orientiert.
Ziel des StaRUG: Das StaRUG zielt darauf ab, Unternehmen, die in eine finanzielle Krise geraten sind, zu ermöglichen, frühzeitig eine Restrukturierung durchzuführen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Es bietet einen rechtlichen Rahmen, der es dem Unternehmen erlaubt, Schulden und Verpflichtungen neu zu verhandeln und Restrukturierungspläne ohne eine vollständige Insolvenz umzusetzen. Es soll dazu beitragen, die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.
Wesentliche Inhalte und Instrumente des StaRUG:
- Präventiver Restrukturierungsrahmen:
- Der präventive Restrukturierungsrahmen ermöglicht es Unternehmen, ihre finanziellen Verpflichtungen außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens umzustrukturieren. Das Unternehmen behält dabei die Kontrolle über den Betrieb und kann versuchen, Vereinbarungen mit seinen Gläubigern zu treffen, ohne dass ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird.
- Dies richtet sich vor allem an Unternehmen, die zwar in einer finanziellen Schieflage sind, aber noch nicht insolvenzreif sind.
- Restrukturierungsplan:
- Im Zentrum des StaRUG steht der Restrukturierungsplan. Dieser Plan wird vom Unternehmen aufgestellt und enthält Vorschläge zur Reorganisation der Schulden und Verbindlichkeiten.
- Der Restrukturierungsplan muss von den betroffenen Gläubigern mehrheitlich angenommen werden. Sollte eine Einigung mit einzelnen Gläubigern nicht zustande kommen, bietet das StaRUG die Möglichkeit, den Plan mithilfe eines sogenannten Mehrheitsbeschlusses (cram-down) auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchzusetzen.
- Stabilisierungsanordnungen:
- Das StaRUG erlaubt es Unternehmen, Stabilisierungsanordnungen zu beantragen, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen von Gläubigern zu verhindern, während der Restrukturierungsprozess läuft. Dies verschafft dem Unternehmen einen rechtlichen Schutzraum, um die Restrukturierung voranzutreiben.
- Einsetzung eines Restrukturierungsbeauftragten:
- Ein Restrukturierungsbeauftragter kann bestellt werden, um den Prozess zu begleiten und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Er überwacht die Einhaltung der Vorgaben des Restrukturierungsplans und sorgt für eine faire Umsetzung. In bestimmten Fällen ist die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten verpflichtend, etwa wenn Minderheitsgläubiger benachteiligt werden könnten.
- Früherkennung von Krisen:
- Das StaRUG verpflichtet die Geschäftsführung eines Unternehmens, finanzielle Krisen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dabei müssen sie insbesondere prüfen, ob eine Restrukturierung notwendig ist, um die Insolvenz abzuwenden. Unterlassene Früherkennung oder Missmanagement in Krisenzeiten kann haftungsrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung haben.
Bedeutung des StaRUG für Unternehmen:
- Vermeidung der Insolvenz:
- Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, rechtzeitig Maßnahmen zur Stabilisierung zu ergreifen und somit eine drohende Insolvenz zu vermeiden. Es schafft einen Schutzrahmen, in dem sich Unternehmen mit ihren Gläubigern auf eine Restrukturierung einigen können, ohne in ein formelles Insolvenzverfahren eintreten zu müssen.
- Verhandlungsposition des Unternehmens:
- Durch das StaRUG wird die Verhandlungsposition des Unternehmens gegenüber seinen Gläubigern gestärkt. Das Unternehmen kann einen Restrukturierungsplan auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger durchsetzen, wenn eine Mehrheit der Gläubiger dem Plan zustimmt.
- Arbeitsplatzsicherung:
- Ein erfolgreiches Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG kann dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit zu erhalten.
Unterschied zum Insolvenzverfahren: Das StaRUG unterscheidet sich vom Insolvenzverfahren dadurch, dass es präventiv eingesetzt wird, bevor das Unternehmen insolvenzreif ist. Das Unternehmen bleibt in der Kontrolle und kann eigenverantwortlich mit seinen Gläubigern eine Lösung verhandeln, anstatt unter der Aufsicht eines Insolvenzverwalters zu stehen. Es ermöglicht also eine Restrukturierung ohne den negativen Stigmaeffekt einer Insolvenz.
Voraussetzungen für die Anwendung des StaRUG:
- Das Unternehmen muss in einer finanziellen Krise stecken, aber weiterhin nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein (sog. drohende Zahlungsunfähigkeit).
- Der Restrukturierungsplan muss Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung bieten.
Das StaRUG bietet Unternehmen in Krisensituationen ein wichtiges Instrument, um eine Insolvenz abzuwenden und eine nachhaltige Restrukturierung einzuleiten. Es fördert die frühzeitige Krisenbewältigung und stärkt die Position von Unternehmen gegenüber ihren Gläubigern, was zu einer Stabilisierung der Unternehmenslandschaft beitragen kann.