Stifter
Ein Stifter ist eine Person, die eine Stiftung gründet und dabei ein Stiftungsvermögen einbringt. Der Stifter kann dabei sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.
Die Aufgabe des Stifters besteht darin, den Stiftungszweck festzulegen und sicherzustellen, dass dieser auch dauerhaft erfüllt wird. Hierzu kann der Stifter auch weitere Regelungen festlegen, wie z.B. die Zusammensetzung des Stiftungsvorstands oder die Art und Weise, wie das Stiftungsvermögen anzulegen und zu verwalten ist.
Ein Stifter kann sowohl eine persönliche als auch eine gesellschaftliche Motivation haben, eine Stiftung zu gründen. So kann der Wunsch bestehen, langfristig einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten oder auch die eigene Familie über mehrere Generationen hinweg zu unterstützen.
Für die private Finanzplanung kann die Einrichtung einer Stiftung durch einen Stifter von Bedeutung sein, insbesondere wenn dieser Vermögen langfristig und nachhaltig einem gemeinnützigen Zweck widmen möchte. Dabei ist zu beachten, dass die Einrichtung einer Stiftung in der Regel mit hohen rechtlichen und finanziellen Anforderungen verbunden ist und eine sorgfältige Planung erfordert. Der Stifter sollte daher eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen, um die Einrichtung der Stiftung optimal auf die eigenen Ziele und Bedürfnisse ausrichten zu können.