Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über die Steuerklasse
Der zugrunde liegende Artikel beschreibt, dass die Anfechtung einer Erbschaft in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Beispielsweise muss der Irrtum auf Tatsachen beruhen, die dem Erben bei der Annahme der Erbschaft nicht bekannt waren. Wenn ein Erbe vorsätzlich falsche Angaben macht und einen Irrtum verursacht, kann die Annahme der Erbschaft möglicherweise nicht angefochten werden….