Die Wegzugsbesteuerung ist ein zentrales Thema für Unternehmer und Privatpersonen, die beabsichtigen, ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern. Um zu verhindern, dass Steuerpflichtige durch den Wohnsitzwechsel unversteuerte stille Reserven in Wertpapieren, Beteiligungen oder anderen Vermögensgegenständen ins Ausland übertragen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Wegzugsbesteuerung eingeführt. Allerdings gibt es Instrumente, die helfen können, diese Besteuerung zu umgehen. Eines dieser Instrumente ist die Wertpapierleihe. In diesem Blogbeitrag wird die Wegzugsbesteuerung erläutert und wie die Wertpapierleihe zur Vermeidung dieser Steuer verwendet werden kann.
Wegzugsbesteuerung: Eine kurze Einführung
Die Wegzugsbesteuerung ist in Deutschland in § 6 AStG (Außensteuergesetz) geregelt und zielt darauf ab, den Wertzuwachs von im Inland erworbenen oder gehaltenen Vermögenswerten zu besteuern, die aufgrund eines Umzugs ins Ausland aus der deutschen Steuerhoheit entzogen werden. Diese Regelung betrifft insbesondere die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und stille Reserven in Wertpapieren.
Voraussetzung für die Anwendung der Wegzugsbesteuerung ist, dass der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt und dadurch die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet. Außerdem muss der Steuerpflichtige in den letzten zehn Jahren vor dem Umzug mindestens fünf Jahre lang unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein.
Die Wegzugsbesteuerung erfolgt durch die Fiktion einer Veräußerung der betroffenen Vermögenswerte zum gemeinen Wert, der dem Verkehrswert entspricht, im Zeitpunkt des Wegzugs. Die daraus resultierenden stillen Reserven werden als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG (Einkommensteuergesetz) behandelt und entsprechend besteuert.
Wertpapierleihe als Möglichkeit zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Die Wertpapierleihe ist eine Form des Effektenlombardkredits, bei dem Wertpapiere gegen einen Kredit verliehen werden. Der Entleiher zahlt dem Verleiher dafür eine Leihgebühr, und der Verleiher stellt dem Entleiher Sicherheiten in Form von Bargeld oder anderen Vermögenswerten zur Verfügung. Am Ende der Laufzeit werden die Wertpapiere samt Dividenden und sonstigen Erträgen an den Verleiher zurückgegeben.
Die Wertpapierleihe kann dazu genutzt werden, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, indem die betroffenen Wertpapiere vor dem Umzug ins Ausland verliehen werden. Durch die Verleihung werden die Wertpapiere aus dem Vermögen des Verleihers (Steuerpflichtigen) entfernt und verbleiben somit in Deutschland. Da die Wertpapiere formal nicht mehr im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen, kommt es im Zeitpunkt des Wegzugs nicht zur fiktiven Veräußerung und daher nicht zur Besteuerung der stillen Reserven.
Die Vorteile der Wertpapierleihe zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
- Keine fiktive Veräußerung: Durch die Wertpapierleihe wird die Besteuerung der stillen Reserven vermieden, da die Wertpapiere im Zeitpunkt des Wegzugs nicht im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen.
- Flexibilität: Die Wertpapierleihe ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, weiterhin von den Erträgen der Wertpapiere zu profitieren, ohne diese tatsächlich zu veräußern. Nach der Rückkehr nach Deutschland oder nach Ablauf der zehnjährigen Frist können die Wertpapiere zurückgegeben und die stillen Reserven steuerfrei realisiert werden.
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Die Wertpapierleihe bietet eine Möglichkeit zur steuerlichen Gestaltung, indem der Steuerpflichtige den Zeitpunkt der Besteuerung selbst wählen kann.
- Rechtssicherheit: Die Wertpapierleihe ist ein anerkanntes Instrument zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung und bietet dadurch ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Risiken und Nachteile der Wertpapierleihe
Trotz der Vorteile birgt die Wertpapierleihe auch gewisse Risiken und Nachteile:
- Gegenparteirisiko: Bei der Wertpapierleihe besteht das Risiko, dass der Entleiher die Wertpapiere nicht zurückgeben kann. In diesem Fall ist der Verleiher auf die gestellten Sicherheiten angewiesen, die möglicherweise nicht ausreichen, um den Verlust vollständig auszugleichen.
- Kosten: Für die Wertpapierleihe fallen Leihgebühren an, die je nach Anbieter und Laufzeit variieren können. Diese Gebühren können die Erträge aus den Wertpapieren schmälern.
- Steuerliche Transparenz: Die Wertpapierleihe kann dazu führen, dass die steuerliche Transparenz der Wertpapiere verloren geht. Insbesondere kann es für den Steuerpflichtigen schwierig sein, den steuerlichen Hintergrund der Wertpapiere nachvollziehbar darzustellen.
- Aufsichtsrechtliche Vorgaben: Die Wertpapierleihe unterliegt aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die für den Verleiher zu zusätzlichen Anforderungen und Risiken führen können.
Fazit
Die Wertpapierleihe stellt eine interessante Möglichkeit zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung dar. Sie bietet Steuerpflichtigen Flexibilität und ermöglicht es, den Zeitpunkt der Besteuerung selbst zu wählen. Dennoch sollten die Risiken und Nachteile der Wertpapierleihe sorgfältig abgewogen werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, vor der Nutzung der Wertpapierleihe zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung eine individuelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Steuerberater und Rechtsanwälte, die auf internationales Steuerrecht spezialisiert sind, können helfen, die beste Vorgehensweise für den Einzelfall zu ermitteln und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Zudem ist es wichtig, die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Wegzugsbesteuerung und der Wertpapierleihe im Auge zu behalten, da sich diese ändern können. Ein aktueller Überblick über die Gesetzeslage und die Rechtsprechung hilft, mögliche Fallstricke zu vermeiden und die steuerlichen Vorteile der Wertpapierleihe optimal zu nutzen.
Insgesamt bietet die Wertpapierleihe Steuerpflichtigen eine interessante Option zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung. Die Entscheidung für oder gegen die Wertpapierleihe sollte jedoch stets auf Basis einer umfassenden steuerlichen Beratung und unter Berücksichtigung der individuellen Risikobereitschaft getroffen werden.
Quelle: Ecovis Düsseldorf & Köln. (2023, 28. März). Vermeidung der Wegzugsbesteuerung durch Wertpapierleihe. https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2023/03/28/vermeidung-der-wegzugsbesteuerung-durch-wertpapierleihe/