Entdecken Sie aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke in unseren neuesten Blogbeiträgen rund um Finanzplanung, Nachfolgeplanung und mehr.
Eine Erbschaft mindert die Witwenrente nicht – wohl aber die daraus erzielten Einkünfte wie Mieten, Zinsen oder Veräußerungsgewinne. Ab Juli 2025 gilt ein Freibetrag.