deutsch-französische Wahlzugewinngemeinschaft

Die deutsch-französische Wahlzugewinngemeinschaft (auch “Wahlzugschgemeinschaft” genannt) ist eine Möglichkeit für deutsch-französische Ehepaare, ihren Ehegüterstand zu wählen. Hierbei können die Ehegatten wählen, ob sie nach dem deutschen oder französischen Recht heiraten möchten. Entscheiden sie sich für das französische Recht, können sie zusätzlich die Wahlzugewinngemeinschaft als Ehegüterstand wählen.

Die Wahlzugewinngemeinschaft nach französischem Recht ähnelt der deutschen Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt und Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird, wird als Zugewinn betrachtet. Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinn hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

Der Vorteil der deutsch-französischen Wahlzugewinngemeinschaft ist, dass sie eine Möglichkeit für deutsch-französische Ehepaare darstellt, die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen und den Ehegüterstand individuell zu wählen. Dies kann insbesondere für Ehepaare, die in beiden Ländern leben oder Vermögenswerte in beiden Ländern besitzen, von Vorteil sein.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Wahlzugewinngemeinschaft nach französischem Recht nicht mit der deutschen Zugewinngemeinschaft identisch ist. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld eingehend über die Unterschiede und Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um den passenden Ehegüterstand zu wählen.