In nachstehender Tabelle stellen wir Ihnen die aktuellste Fassung der „Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung“ zur Verfügung. Die hier dargestellte Fassung ist ab dem 01.01.2024 gültig.

2023-12-01-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-stichtage-ab-1-1-2024

Der Begriff Nießbrauch wird im deutschen Recht verwendet und bezeichnet ein dingliches Recht, das einer Person (dem Nießbraucher) eingeräumt wird, eine Sache zu benutzen oder zu genießen. Der Nießbrauch ist hierbei ein echtes Recht, das sich auch gegenüber Dritten durchsetzen lässt, und wird als eigene Rechtsposition in das Grundbuch eingetragen.

Der Nießbrauch kann auf eine bestimmte Sache oder auf eine bestimmte Art von Nutzung eingeräumt werden (z. B. auf Wohnungen, Grundstücke etc.). Er wird oft als „gewohnheitsmäßiges Nutzungsrecht“ bezeichnet, da er meist auf Dauer eingeräumt wird. Der Nießbrauch kann entweder auf eine Person oder auf mehrere Personen übertragen werden. Er kann auch vererbt oder übertragen werden.

Der Nießbrauch kann auf eine bestimmte Sache oder auf eine bestimmte Art von Nutzung eingeräumt werden, wie auf eine Wohnung, ein Grundstück, eine Werkstatt oder ein Gewerbe.

Der Nießbrauch kann dazu benutzt werden, eine Sache zu schützen oder zu erhalten. Zum Beispiel kann ein Nießbrauch dazu dienen, ein Grundstück vor einer unerwünschten Entwicklung zu schützen, indem es für eine bestimmte Zeit unveräußerlich gemacht wird.

Auch können Nießbrauchrechte eingeräumt werden, um eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu gewährleisten, z. B. die Nutzung als Park oder als Naherholungsgebiet.