Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung durch Teilrente
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass ein kurzfristiger Bezug einer Teilrente nicht ausreicht, um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Finanzplaner sollten ihre Klienten über die rechtlichen Grenzen solcher Strategien aufklären und langfristige, nachhaltige Lösungen entwickeln, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.