Erbunwürdigkeit

Die Erbunwürdigkeit bezeichnet die Aberkennung des Erbrechts einer Person aufgrund bestimmter Verhaltensweisen oder Straftaten. Eine Person, die als erbunwürdig eingestuft wird, verliert damit das Recht auf Erbschaft oder Vermächtnis.

Die Erbunwürdigkeit kann unter anderem in folgenden Fällen eintreten:

  • Wenn der Erbe den Erblasser getötet oder versucht hat, ihn zu töten.
  • Wenn der Erbe den Erblasser durch List oder Drohung zur Errichtung des Testaments gezwungen hat.
  • Wenn der Erbe sich durch eine falsche eidesstattliche Versicherung oder Falschaussage Vorteile beim Erbe verschafft hat.

Die Aberkennung des Erbrechts kann durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Aberkennung des Erbrechts nur in eng begrenzten Fällen möglich ist und in der Regel eine schwere Verfehlung voraussetzt.

Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit der Nachlassplanung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls ein Testament oder Erbvertrag zu erstellen, um die Verteilung des Vermögens nach eigenen Vorstellungen zu regeln und potenzielle Konflikte unter den Erben zu vermeiden.