Demenz und Testament: Eine komplexe Herausforderung für Finanz- und Nachfolgeplaner

In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland sowohl als “Erbenland” als auch als “Demenzland” bezeichnet wird, ist es von entscheidender Bedeutung, die Komplexität und die potenziellen Fallstricke rund um das Thema Testament und Demenz zu verstehen. Dieser Artikel, inspiriert von der Frankfurter Rundschau, richtet sich an Finanz- und Nachfolgeplaner und beleuchtet die rechtlichen Aspekte und Herausforderungen, die sich aus der Kombination von Testament und Demenz ergeben können.

In Deutschland werden in den nächsten Jahren Billionen vererbt. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Menschen mit Demenz zu. Dies führt zu einer komplexen Situation, in der Testamente unter Umständen wenig wert sein können. Ein Fall, der vom Oberlandesgericht Celle entschieden wurde, verdeutlicht diese Problematik. Es ging um den Steuerberater einer alten Dame, die diesen per Testament zum Alleinerben von etlichen Millionen bestimmt hatte.

Die Dame war jedoch nicht testierfähig. Das Gericht stellte fest, dass “auch guter Glaube nicht davor schützt, das Erbe herausgeben zu müssen”. Der Steuerberater mag gutgläubig gehandelt und Vertrauen in die Testierfähigkeit der ihm lange bekannten Erblasserin gehabt haben. Doch das spielt keine Rolle, wenn die Verstorbene tatsächlich gar nicht testierfähig gewesen ist.

Die Frau hatte durch ein Testament im Jahr 2008 und erneut durch einen vor einem Notar im Jahr 2014 geschlossenen Erbvertrag ihren langjährigen Steuerberater als alleinigen Erben eingesetzt. Sie verstarb 2015. Bereits anlässlich der Erteilung eines Erbscheins hatte das Amtsgericht Hannover ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, das zu dem Ergebnis kam, dass die Verstorbene aufgrund wahnhafter Störungen nicht in der Lage war, wirksam zu testieren. Das Testament ist damit unwirksam. Nicht der Steuerberater, sondern die entfernten Verwandten der Verstorbenen erben das Vermögen.

Dieser Fall zeigt, dass auch notarielle Testamente nichtig sein können. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte dies in einer Entscheidung vom 13.7.2017. Es befand, dass ein mithilfe eines Notars errichtetes Testament nichtig sein kann, auch wenn ein Notar befunden hatte, dass die Verfasserin des Testaments geschäfts- und testierfähig ist. In Hinblick auf die Beurteilung der geistigen Leistungsfähigkeit ihrer Klienten seien Notare gegenüber Laien nicht qualifizierter.

Demenz ist für Laien nicht unbedingt erkennbar. Auch mit der Einschaltung eines Notars sind Sie bei der Testamentsverfassung nicht auf der sicheren Seite. Niemand sollte sich daher darauf verlassen, dass ein von einem Notar errichtetes Testament unanfechtbar ist.

Diese Erkenntnisse sind von großer Bedeutung für Finanz- und Nachfolgeplaner. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, die Testierfähigkeit von Klienten sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren, insbesondere wenn es Anzeichen von Demenz gibt. Es ist auch wichtig, Klienten über die möglichen rechtlichen Konsequenzen aufzuklären, wenn ihre Testierfähigkeit in Frage gestellt wird.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, bei der Nachfolgeplanung vorausschauend und umsichtig zu handeln. Es ist unerlässlich, die geistige Gesundheit und die Testierfähigkeit von Klienten zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass ihre letzten Wünsche respektiert und umgesetzt werden.

Die Rolle von Finanz- und Nachfolgeplanern ist in diesem Kontext von entscheidender Bedeutung. Sie müssen nicht nur die finanziellen Aspekte der Nachfolgeplanung berücksichtigen, sondern auch die menschlichen und rechtlichen Aspekte. Sie müssen ihre Klienten dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen, und gleichzeitig sicherstellen, dass diese Entscheidungen rechtlich Bestand haben.

Dieser Artikel soll dazu beitragen, das Bewusstsein für diese wichtigen Fragen zu schärfen und Finanz- und Nachfolgeplaner dabei zu unterstützen, ihre Klienten bestmöglich zu beraten. Es ist unsere Hoffnung, dass durch eine verbesserte Aufklärung und Beratung mehr Menschen in der Lage sein werden, ihre Nachfolgeplanung auf eine Weise zu gestalten, die ihren Wünschen entspricht und gleichzeitig rechtlich sicher ist.

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