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  • Henning Krischke
  • 13. Dezember 2022

Rückblick zum Web-Seminar “Besteuerung von Kryptowährungen”

  • 2 Min. Lesezeit
  • IFFUN
Web-Seminar zur Krypto-Steuerung am 06.04.2022
Rückblick zum Web-Seminar “Besteuerung von Kryptowährungen”

Folgende Themen nehmen wir aus dem Web-Seminar mit Frau Bernadette Louis mit:

Kryptowährungen werden in Deutschland wie Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Dies bedeutet, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Gewinne aus dem Verkauf von Anlagen, Zinsen, Dividenden, Mieten und Pachtzahlungen.

Wenn Sie Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielen, müssen Sie diese als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Steuerhöhe hängt von Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz ab.

Wenn Sie insbesondere einen Gewinn von 5.000 EUR aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielt haben, müssen Sie diesen in Ihrer Steuererklärung angeben und dafür Steuern zahlen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Wenn Sie unter anderem eine Kryptowährung für weniger als ein Jahr halten, wird der Gewinn normalerweise als Einkommen und nicht als Einkommen aus Kapitalvermögen besteuert. In diesem Fall wird ein höherer Steuersatz als bei Einkünften aus Kapitalvermögen verwendet.

Es ist wichtig zu beachten, dass Kryptowährungen in Deutschland als Währungen betrachtet werden. Daher sind sie in Deutschland nicht als Investitionen oder Wertpapiere anerkannt und können daher nicht als solche besteuert werden.

Für Premium-Abonnenten steht die Aufzeichnung in unserer Mediathek zur Verfügung.

Digitale WährungenKryptowährungenSteuer

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