Steuern sparen mit der Güterstandsschaukel

Einführung in die Güterstandsschaukel

Die Güterstandsschaukel ist ein juristisches Instrument zur steueroptimierten Vermögensübertragung zwischen Ehepartnern. Dabei wechseln die Ehegatten durch notarielle Verträge mehrfach den Güterstand, um Steuervorteile zu nutzen.

Güterstände in Deutschland

In Deutschland gibt es drei gesetzlich anerkannte Güterstände:

  1. Zugewinngemeinschaft: Der gesetzliche Standard, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen im Fall einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt wird.
  2. Gütertrennung: Jeder Ehepartner verwaltet sein Vermögen eigenständig, ohne Ausgleichsansprüche bei Scheidung.
  3. Gütergemeinschaft: Hier wird das gesamte Vermögen beider Partner gemeinschaftliches Eigentum.

Die deutsch-französische Wahlzugewinngemeinschaft

Die deutsch-französische Wahlzugewinngemeinschaft ist eine besondere Form des Güterstands, die speziell für Ehepaare mit Bezug zu Deutschland und Frankreich entwickelt wurde. Sie bietet eine grenzüberschreitende Lösung, die sowohl deutsches als auch französisches Recht berücksichtigt. Diese Form der Zugewinngemeinschaft ermöglicht es, Vermögen und Zugewinnausgleichsansprüche sowohl in Deutschland als auch in Frankreich einheitlich zu regeln.

Vorteile der deutsch-französischen Wahlzugewinngemeinschaft

  • Rechtliche Einheitlichkeit: Beide Länder erkennen den Güterstand an, was rechtliche Konflikte vermeidet.
  • Steuerliche Vorteile: Optimierung der Steuerlast durch abgestimmte Freibeträge und Regelungen in beiden Ländern.

Ablauf einer Güterstandsschaukel

  1. Wechsel zur Gütertrennung: Ein notarieller Ehevertrag wird geschlossen, um die Zugewinngemeinschaft zu beenden und Gütertrennung zu vereinbaren.
  2. Zugewinnausgleich: Der Ehepartner mit weniger Vermögen erhält einen steuerfreien Zugewinnausgleichsanspruch.
  3. Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft: Nach einer gewissen Zeit, meist mehreren Monaten bis Jahren, wird erneut ein Ehevertrag aufgesetzt, um wieder zur Zugewinngemeinschaft zurückzukehren.

Beispiel: Vermögen von 6 Millionen Euro

Nehmen wir an, Ehepartner A besitzt 4 Millionen Euro und Ehepartner B 2 Millionen Euro. Bei der Trennung erhält B einen Zugewinnausgleich von 1 Million Euro. Dies senkt das Vermögen von A auf 3 Millionen Euro und erhöht das Vermögen von B auf 3 Millionen Euro. Beide Partner nutzen ihre Freibeträge optimal.

Notarkosten und Gebühren

Die Kosten für die Güterstandsschaukel setzen sich aus den Notargebühren für die Beurkundung der Eheverträge zusammen. Diese Gebühren sind abhängig vom Vermögenswert. Bei einem Gesamtvermögen von 6 Millionen Euro können die Notarkosten mehrere tausend Euro betragen.

Berechnung der Notarkosten

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für die Beurkundung eines Ehevertrags bei einem Vermögenswert von 6 Millionen Euro belaufen sich die Notarkosten wie folgt:

  1. Beurkundung der Gütertrennung: Bei einem Vermögenswert von 6 Millionen Euro belaufen sich die Kosten auf etwa 10.000 Euro.
  2. Beurkundung der Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft: Erneut etwa 10.000 Euro.

Insgesamt belaufen sich die Notarkosten also auf ca. 20.000 Euro.

Notwendige Verträge und Musterformulierungen

Erster Vertrag: Wechsel zur Gütertrennung

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Die Ehegatten vereinbaren die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und die Einführung der Gütertrennung.

Zweiter Vertrag: Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft

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Die Ehegatten vereinbaren die Aufhebung der Gütertrennung und die Einführung der Zugewinngemeinschaft.

Wichtige Aspekte

  • Schamfrist: Eine Wartezeit zwischen den Vertragswechseln verhindert Missbrauchsverdacht durch die Finanzbehörden.
  • Professionelle Beratung: Ein erfahrener Anwalt und Steuerberater sind unerlässlich, um alle rechtlichen und steuerlichen Details korrekt umzusetzen.

Fazit

Die Güterstandsschaukel bietet erhebliche Steuervorteile für Ehepartner, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung. Durch die Nutzung dieses Modells können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden, die zur langfristigen Vermögensplanung beitragen.

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