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Was ist ein Nießbrauch?

Ein Nießbrauch ist ein unveräußerliches und nicht vererbbares Nutzungsrecht für fremdes Eigentum gemäß § 1030 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es ermöglicht dem Nießbraucher, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und Einnahmen wie Miete zu erzielen, ohne das Eigentum zu besitzen. Es ist ein höchstpersönliches dingliches Recht, das es erlaubt, die Nutzungen einer fremden Sache, eines fremden Rechts oder Vermögens zu ziehen. Der Nießbrauch ist in den §§ 1030 ff. BGB geregelt und kann beispielsweise durch einen Nießbrauchvertrag festgelegt werden. Es gibt verschiedene Formen des Nießbrauchs wie den Vorbehaltsnießbrauch, den Zuwendungsnießbrauch und den Quotennießbrauch[1][2][3][4].

Quellen:
[1] https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/niessbrauch/niessbrauchrecht.html
[2] https://www.heimkapital.de/magazin/niessbrauch/
[3] https://www.juraforum.de/lexikon/niessbrauch
[4] https://www.ndeex.de/glossar/n/niessbrauch/
[5] https://praxistipps.focus.de/niessbrauch-bedeutung-einfach-erklaert_124495

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