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Widerruf eines Schenkungsangebots an den Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung durch Erben

Die richtige Nachfolge- und Finanzplanung kann entscheidend sein, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod an die gewünschten Personen gelangt. Dabei spielen Lebensversicherungen eine wichtige Rolle, aber auch der Umgang mit Schenkungen kann komplex sein. Ein aktueller Fall des Landgerichts (LG) Frankenthal zeigt, welche rechtlichen Aspekte bei der Schenkung einer Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung beachtet werden müssen. Im folgenden Blogbeitrag beleuchten wir den Fall und geben Ihnen Tipps aus der Sicht eines Finanz- und Nachfolgeplaners, um solche Situationen zu vermeiden. Abschließend präsentieren wir Ihnen fünf wichtige Merksätze, die Sie bei der Planung Ihrer Finanzen und Nachfolge berücksichtigen sollten.

Hauptteil: Der Fall des LG Frankenthal (Urteil vom 12.10.22, Az. 8 O 165/22, Abruf-Nr. 233255) drehte sich um die Schenkung einer Todesfallleistung aus einer Lebens- oder Riester-Rentenversicherung. Ein Mann hatte gegenüber seiner Versicherung verfügt, dass der nach seinem Tod fällige Auszahlungsbetrag nicht an seine Erben, sondern an eine Bekannte ausgezahlt werden sollte. Die Bekannte wusste jedoch zu Lebzeiten des Mannes nichts von dieser geplanten Zuwendung. Nach seinem Tod widerrufen die Erben das Schenkungsangebot, bevor die Versicherung es der Bekannten übermitteln konnte.

Laut LG Frankenthal konnte ein Schenkungsvertrag in diesem Fall allenfalls noch nach dem Tod des Mannes zustande kommen. In dem Auftrag des Erblassers an die Versicherung, die Leistung an die Bekannte auszuzahlen, liege gleichzeitig auch der Auftrag an den Versicherer, das Schenkungsangebot an die Beschenkte zu übermitteln. Die Bekannte müsste dieses Angebot noch annehmen. Bis zur Überbringung des Angebots könne dieses jedoch von den Erben widerrufen werden, was im vorliegenden Fall auch geschehen war. Daher bestand kein Rechtsgrund mehr, das Geld zu behalten, und die Frau musste es den Erben überlassen.

Tipps aus der Finanz- und Nachfolgeplanung:
  1. Klare Regelungen treffen: Um Missverständnisse und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und Schenkungen zu vermeiden, ist es ratsam, klare Regelungen zu treffen. Legen Sie schriftlich fest, wer als Bezugsberechtigter infrage kommt und welche Leistungen im Todesfall ausgezahlt werden sollen.
  2. Offene Kommunikation führen: Informieren Sie die beteiligten Personen rechtzeitig über Ihre Pläne und Absichten. Dies kann dabei helfen, potenzielle Konflikte zu verhindern und sicherzustellen, dass alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind.
  3. Rechtliche Aspekte berücksichtigen: Achten Sie darauf, dass Ihre Regelungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen. Hierbei kann es sinnvoll sein, die Hilfe eines Rechtsanwalts oder eines Finanz- und Nachfolgeplaners in Anspruch zu nehmen.
  4. Versicherungsdetails überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Lebensversicherung auf dem neuesten Stand ist und alle relevanten Informationen korrekt erfasst sind. Überprüfen Sie regelmäßig die Vertragsbedingungen und die Bezugsberechtigung.
  5. Testament als zusätzliche Absicherung: Ein Testament kann eine weitere Möglichkeit bieten, Ihre Wünsche hinsichtlich der Verteilung Ihres Vermögens im Todesfall festzuhalten. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass auch hier gesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel Pflichtteilsansprüche, zu berücksichtigen sind.
Fünf wichtige Merksätze für Ihre Finanz- und Nachfolgeplanung:
  • Treffen Sie klare Regelungen bezüglich Ihrer Lebensversicherung und eventueller Schenkungen, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
  • Kommunizieren Sie offen mit den beteiligten Personen, um sicherzustellen, dass alle über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.
  • Berücksichtigen Sie die rechtlichen Aspekte bei der Gestaltung Ihrer Finanz- und Nachfolgeplanung und ziehen Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt oder Finanzplaner zurate.
  • Überprüfen Sie regelmäßig die Details Ihrer Lebensversicherung und stellen Sie sicher, dass alle Informationen aktuell und korrekt sind.
  • Nutzen Sie ein Testament als zusätzliche Absicherung, um Ihre Wünsche im Todesfall festzuhalten, wobei Sie auch hier gesetzliche Regelungen beachten müssen.

Der Fall des LG Frankenthal verdeutlicht die Komplexität von Schenkungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und die Bedeutung einer sorgfältigen Finanz- und Nachfolgeplanung. Durch klare Regelungen, offene Kommunikation und die Berücksichtigung rechtlicher Aspekte können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod an die gewünschten Personen gelangt.

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