Der GKV‑Zusatzbeitrag ist ein einkommensabhängiger Mehrbeitrag, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhebt. Er wird prozentual vom beitragspflichtigen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet und direkt einbehalten. Für Gutverdiener und Kapitalanleger erhöht der Zusatzbeitrag die laufende Abgabenquote und sollte bei der Planung von Gehalts-, Ausschüttungs- und Entnahmestrukturen zwingend mitkalkuliert werden.