Abrufphase

Die Abrufphase bei einer Versicherung bezieht sich auf den Zeitraum, indem der Versicherte seine eingezahlten Beiträge sowie eventuell erwirtschaftete Erträge in Form von Rentenzahlungen oder Kapitalleistungen zur Verfügung gestellt bekommt. Die Abrufphase kann bei verschiedenen Arten von Versicherungen auftreten, wie bei einer privaten Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Kapitalwahlrecht.

Ein Beispiel aus der privaten Finanzplanung für die Abrufphase einer Versicherung könnte wie folgt aussehen: Ein 40-jähriger Angestellter möchte für seine Altersvorsorge eine private Rentenversicherung abschließen. Er entscheidet sich für eine Versicherung mit einer monatlichen Einzahlung von 500 EUR für einen Zeitraum von 25 Jahren. Am Ende dieser Einzahlungsphase beginnt die Abrufphase, in der er die eingezahlten Beiträge sowie die erwirtschafteten Erträge in Form von monatlichen Rentenzahlungen erhält.

In diesem Beispiel ist es wichtig, dass der Kunde sich frühzeitig mit der Abrufphase seiner privaten Rentenversicherung auseinandersetzt und seine finanziellen Ziele und Bedürfnisse für diese Phase definiert. Ein Finanzplaner kann dabei helfen, indem er eine individuelle Finanzplanung erstellt und verschiedene Szenarien durchspielt. Mögliche Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen könnten, sind beispielsweise: Wie hoch sollen die monatlichen Rentenzahlungen sein? Sollen zusätzliche Kapitalleistungen möglich sein? Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung der Abrufphase kann dazu beitragen, dass der Kunde seine finanziellen Ziele erreicht und im Ruhestand eine ausreichende finanzielle Absicherung hat.