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  • Henning Krischke
  • 7. Januar 2025

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wahrheitspflicht und Fallstricke

  • 3 Min. Lesezeit
  • Absichern & Vorsorgen
Rot eingefügter Holzblock zwischen Naturfarben.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wahrheitspflicht und Fallstricke

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als unverzichtbarer Baustein einer umfassenden Finanzplanung. Doch die Praxis zeigt: Fehler beim Abschluss können teuer werden. Ein öffentlich diskutierter Fall erinnert uns daran, wie wichtig die korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen ist und welche Konsequenzen daraus resultieren können. Finanz- und Nachfolgeplaner stehen in der Verantwortung, ihre Mandanten umfassend aufzuklären und sie durch diesen komplexen Prozess zu führen.

Der Fall: “Lügen beim Abschluss” und die rechtlichen Folgen

Ein weitverbreitetes Missverständnis lautet: „Nach zehn Jahren verfällt das Recht des Versicherers, falsche Angaben zu prüfen.“ Diese sogenannte „zehnjährige Ausschlussfrist“ gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Insbesondere bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer auch nach Ablauf der zehn Jahre den Vertrag anfechten oder Leistungen verweigern.

Im besagten Fall hatte der Versicherte Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Obwohl die Police zehn Jahre alt war, verweigerte der Versicherer die Leistung, da arglistige Täuschung nachgewiesen wurde. Die Konsequenzen: Der Versicherte stand ohne finanzielle Absicherung da.

Was Finanz- und Nachfolgeplaner beachten sollten

1. Aufklärung über die Wahrheitspflicht: Mandanten müssen verstehen, dass sie verpflichtet sind, Gesundheitsfragen korrekt und vollständig zu beantworten. Selbst kleine Auslassungen können langfristige Folgen haben.

2. Strukturierter Beratungsprozess: Eine Checkliste für den BU-Antrag sorgt dafür, dass Mandanten alle relevanten Informationen parat haben und keine Angaben übersehen. Sie sollte auch Hinweise zur Anforderung von Arztunterlagen enthalten.

3. Regelmäßige Updates und Betreuung: Ändert sich die berufliche oder gesundheitliche Situation des Mandanten, kann es sinnvoll sein, bestehende Versicherungen anzupassen. Dies gilt insbesondere, wenn der BU-Vertrag möglicherweise nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen entspricht

Rolle der Finanz- und Nachfolgeplaner

Finanz- und Nachfolgeplaner haben die Chance, sich durch eine strukturierte und transparente Beratung im Bereich Berufsunfähigkeit als verlässliche Partner zu positionieren. Dabei können sie folgende Ansätze nutzen:

  • Einsatz von digitalen Tools zur Erfassung und Überprüfung der Gesundheitsdaten.
  • Zusammenarbeit mit Versicherungs-Experten, um individuelle Lösungen zu entwickeln.
  • Frühzeitige Kommunikation von Leistungsfällen, um Mandanten Sicherheit zu geben.

Checkliste: Berufsunfähigkeitsversicherung für Mandanten

SchrittBeschreibungRelevante Quellen
1. BedarfsermittlungPrüfen, ob BU-Absicherung notwendig ist und welche Deckungssumme angemessen ist.VVG § 19 Abs. 1, Beratungspflichten
2. Gesundheitsfragen beantwortenVollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Gesundheitsfragen sicherstellen.VVG § 19 Abs. 2 (Anzeigepflicht)
3. Unterlagen vorbereitenArztberichte, Diagnosen und weitere medizinische Unterlagen frühzeitig einholen.DSGVO (Datenschutz)
4. Antrag einreichenBU-Antrag sorgfältig und vollständig ausfüllen; Dokumentation sicherstellen.VVG § 6 (Beratungsprotokoll)
5. Regelmäßige ÜberprüfungVertrag überprüfen, um sicherzustellen, dass er noch zu den Lebensumständen passt.Empfehlung der Verbraucherzentrale
6. Leistungen im Ernstfall beantragenLeistungsantrag frühzeitig und mit Unterstützung eines Experten einreichen.Rechtsprechung des BGH zu Leistungsanprüchen

Diese Checkliste bietet eine klare Orientierung für Finanz- und Nachfolgeplaner, um ihren Mandanten eine umfassende und rechtssichere Beratung zur BU-Versicherung zu ermöglichen.

Berufsunfähigkeit

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Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


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