Die Bundesregierung prüft derzeit die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehe- und eingetragene Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für rund drei Millionen erwachsene Versicherte könnte dies erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Finanz- und Nachfolgeplaner stehen vor der Aufgabe, ihre Mandanten auf mögliche Veränderungen vorzubereiten und Handlungsalternativen aufzuzeigen.
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Weitere InformationenHintergrund: Finanzielle Schieflage der Sozialversicherungen
Die geplante Reform ist eine direkte Reaktion auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für das kommende Jahr wird in der GKV ein Defizit von über zehn Milliarden Euro erwartet. Auch die Pflegeversicherung steht unter erheblichem finanziellen Druck. Die Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung für erwachsene Partner soll nach Berechnungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände rund 2,8 Milliarden Euro Mehreinnahmen generieren.
Aktuell sind etwa 15,6 Millionen Menschen in der GKV beitragsfrei mitversichert. Der überwiegende Teil davon sind Kinder, für die sich nichts ändern soll. Im Fokus der Reformüberlegungen stehen die rund drei Millionen erwachsenen Mitversicherten – überwiegend nicht erwerbstätige Ehe- und Lebenspartner. Allerdings könnten Ausnahmeregeln für Personen, die kleine Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, die Zahl der tatsächlich Betroffenen noch reduzieren.
Neben der Einnahmesteigerung verfolgt die Regierung arbeitsmarktpolitische Ziele. Ökonomen kritisieren seit Jahren, dass die kostenlose Mitversicherung als Beschäftigungshemmnis wirke, da die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oberhalb der Einkommensgrenze von derzeit 565 Euro monatlich unattraktiv sein kann. Bei Minijobs gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro.
Die geplante Reform: Pauschalbeiträge statt Beitragsfreiheit
Nach den derzeit diskutierten Plänen sollen bislang beitragsfrei mitversicherte Erwachsene künftig einen pauschalen Mindestbeitrag entrichten: 200 Euro monatlich für die Krankenversicherung und 25 Euro für die Pflegeversicherung. Dies ergibt eine Gesamtbelastung von 225 Euro pro Monat beziehungsweise 2.700 Euro jährlich pro mitversicherter Person.
Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus. Ende März soll eine Expertenkommission konkrete Vorschläge zur Stabilisierung der GKV vorlegen. Erst danach werden die politischen Weichen gestellt. Die Kritik an den Plänen ist bereits deutlich: Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnet die Reform als „Frontalangriff auf Familien” und warnt vor einer überproportionalen Belastung von Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflegeaufgaben in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.
Betroffene Mandantengruppen und finanzielle Auswirkungen
Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist die präzise Identifikation betroffener Mandantengruppen zentral. Folgende Konstellationen sind besonders relevant:
Ein-Verdiener-Familien: Haushalte, in denen ein Partner vollständig erwerbstätig ist und der andere Partner sich der Kindererziehung oder Haushaltsführung widmet, tragen die vollständige Mehrbelastung von 2.700 Euro jährlich. Bei zwei Kindern im Haushalt (die weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben) bedeutet dies eine signifikante Reduzierung des verfügbaren Haushaltseinkommens.
Teilzeit-Erwerbstätige unterhalb der Einkommensgrenze: Partner, die derzeit bis zu 565 Euro monatlich verdienen und beitragsfrei mitversichert sind, stehen vor der Entscheidung, entweder die neuen Beiträge zu zahlen oder ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten, um die Kosten zu kompensieren.
Selbstständige mit nicht erwerbstätigem Partner: Freiberufler und Unternehmer, deren Partner bislang kostenfrei mitversichert waren, müssen die Mehrbelastung in ihre Liquiditätsplanung einbeziehen. Dies gilt insbesondere bei der Nachfolgeplanung in Familienunternehmen.
Rentnerhaushalte: Paare, bei denen ein Partner eine gesetzliche Rente bezieht und der andere keine eigenen Rentenansprüche erworben hat, sind ebenfalls betroffen. Hier können die zusätzlichen Beiträge die Altersvorsorgeplanung erheblich beeinflussen.
Rechenbeispiele für typische Mandantenszenarien
Szenario 1: Familie mit Alleinverdiener
Ein Mandant (Bruttogehalt 75.000 Euro jährlich) ist Hauptverdiener, seine Ehefrau betreut zwei Kinder im Alter von drei und fünf Jahren und ist derzeit beitragsfrei mitversichert.
- Bisherige Situation: Keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Ehefrau
- Neue Situation: 225 Euro monatlich = 2.700 Euro jährlich
- Relative Mehrbelastung: Bei einem Nettoeinkommen von ca. 48.000 Euro entspricht dies einer Belastung von rund 5,6 Prozent des Nettoeinkommens
Sollte die Ausnahmeregelung für Eltern kleiner Kinder greifen, könnte diese Familie zunächst entlastet bleiben. Die genaue Definition dieser Ausnahme ist jedoch noch nicht konkretisiert.
Szenario 2: Teilzeit-Erwerbstätigkeit
Eine Mandantin arbeitet in Teilzeit und verdient 450 Euro monatlich (Minijob). Sie ist über ihren Ehemann beitragsfrei mitversichert.
- Bisherige Situation: Nettoverdienst 450 Euro monatlich, keine Versicherungsbeiträge
- Neue Situation Option A: Beibehaltung des Minijobs, zusätzlich 225 Euro Versicherungsbeitrag – effektiver „Verlust” von 225 Euro
- Neue Situation Option B: Ausweitung der Erwerbstätigkeit auf ca. 1.100 Euro brutto monatlich, um eigenständig versichert zu sein und die Mehrkosten zu kompensieren
In diesem Szenario kann die Reform tatsächlich als Arbeitsanreiz wirken, allerdings nur, wenn entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sind und familiäre Rahmenbedingungen dies zulassen.
Szenario 3: Selbstständiger Unternehmer
Ein selbstständiger Mandant (Jahreseinkommen 120.000 Euro) ist freiwillig in der GKV versichert, seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig und beitragsfrei mitversichert.
- Bisherige Situation: Eigenbeitrag GKV ca. 850 Euro monatlich (Höchstbeitrag), Ehefrau beitragsfrei
- Neue Situation: Eigenbeitrag unverändert, zusätzlich 225 Euro für die Ehefrau = 1.075 Euro monatlich Gesamtbelastung
- Alternative: Wechsel beider Partner in die PKV könnte je nach Alter und Gesundheitszustand günstiger werden
Dieses Szenario verdeutlicht die Konkurrenzsituation zwischen GKV und PKV. Ohne Familienversicherung verliert die GKV für besserverdienende Familien einen wesentlichen Vorteil.
Beratungsrelevanz und strategische Handlungsoptionen
Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergeben sich mehrere beratungsrelevante Handlungsfelder:
Bestandsanalyse: Eine systematische Überprüfung des Mandantenstamms ist erforderlich, um betroffene Personen frühzeitig zu identifizieren. Besonderes Augenmerk sollte auf Ein-Verdiener-Haushalte, Teilzeit-Erwerbstätige und Selbstständige mit nicht erwerbstätigen Partnern gelegt werden.
Einkommensplanung: Die potenzielle Mehrbelastung muss in laufende Finanz- und Liquiditätsplanungen integriert werden. Bei Mandanten mit variablem Einkommen oder in der Nachfolgeplanung befindlichen Unternehmerfamilien sind mehrjährige Szenarien zu entwickeln.
Versicherungsvergleich GKV/PKV: Die Reform verändert die Wettbewerbsposition zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Für besserverdienende Mandanten kann ein Wechsel in die PKV attraktiver werden, insbesondere wenn beide Partner gemeinsam wechseln. Hier ist eine ganzheitliche Betrachtung unter Einbeziehung von Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung und langfristiger Beitragsentwicklung erforderlich.
Arbeitsmarktintegration: Mandanten mit Partnern in Teilzeit oder ohne Erwerbstätigkeit sollten die Option einer Ausweitung der Erwerbstätigkeit prüfen. Dies kann nicht nur die Mehrbelastung kompensieren, sondern auch zu höheren Rentenansprüchen und größerer finanzieller Unabhängigkeit führen.
Nachfolgeplanung: In Familienunternehmen muss die potenzielle Mehrbelastung bei der Gestaltung von Unternehmernachfolgen berücksichtigt werden, insbesondere wenn nicht erwerbstätige Familienmitglieder beteiligt sind.
Ausblick: Unsicherheit und politischer Entscheidungsprozess
Die tatsächliche Umsetzung der Reform bleibt zum jetzigen Zeitpunkt unsicher. Die Expertenkommission wird Ende März ihre Empfehlungen vorlegen, danach folgt der politische Entscheidungsprozess. Kritische Stimmen aus Gewerkschaften und Familienverbänden sowie die mögliche Abwanderung von Versicherten in die PKV könnten zu Anpassungen der Pläne führen.

Ökonomen bezweifeln zudem, ob die erhofften Mehreinnahmen von 2,8 Milliarden Euro tatsächlich realisiert werden können. Sollten besserverdienende Familien massenhaft in die PKV wechseln, könnte dies die GKV zusätzlich belasten, da überdurchschnittlich verdienende Beitragszahler verloren gehen.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner bedeutet dies: Eine proaktive Beratung sollte bereits jetzt verschiedene Szenarien durchspielen, ohne jedoch voreilige Entscheidungen zu treffen. Die Entwicklung der kommenden Monate sollte aufmerksam verfolgt werden, um im Falle einer Umsetzung zeitnah reagieren zu können. Die Reform würde nicht nur das Versicherungssystem, sondern auch grundlegende Fragen der Familienplanung, Erwerbsbeteiligung und Vermögensstrukturierung betreffen – und damit zentrale Beratungsfelder nachhaltig verändern.