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Einbenennung

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  • Henning Krischke
  • 15. August 2024

Einbenennung

  • 1 Min. Lesezeit

Einbenennung bezeichnet den Prozess, bei dem ein Kind den Nachnamen eines Stiefelternteils annimmt, ohne dass es zu einer formellen Adoption kommt. Diese Änderung des Nachnamens erfolgt in der Regel, um die familiäre Einheit zu stärken und dem Kind ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl zur neuen Familie zu geben. Rechtlich gesehen ändert die Einbenennung nichts an der Elternschaft des leiblichen Elternteils; das Kind bleibt weiterhin rechtlich mit diesem verbunden. Die Einbenennung erfordert die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile und muss bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Standesamt, beantragt werden.

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