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Erbvertrag

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  • Henning Krischke
  • 23. März 2023

Erbvertrag

  • 2 Min. Lesezeit

Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben, der die Verteilung des Vermögens des Erblassers nach seinem Tod regelt. Im Gegensatz zum Testament, das jederzeit und ohne Mitwirkung der Erben geändert werden kann, bedarf ein Erbvertrag der Zustimmung aller Vertragsparteien und ist bindend.

In einem Erbvertrag können die Erben und die Verteilung des Vermögens frei vereinbart werden. Auch die Regelungen bezüglich des Pflichtteils und der Enterbung können vertraglich festgelegt werden.

Ein Erbvertrag kann auch eine Vereinbarung darüber enthalten, dass der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte an einen oder mehrere Erben überträgt und diese als vorweggenommene Erbfolge gelten. In diesem Fall hat der Erbe, der bereits zu Lebzeiten des Erblassers beschenkt wurde, einen Vorteil gegenüber den anderen Erben.

Die Gestaltung eines Erbvertrags erfordert sorgfältige Planung und Beratung, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Es ist daher ratsam, einen Notar oder Anwalt zu Rate zu ziehen, um einen rechtssicheren Erbvertrag zu erstellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden kann. Wenn also nach Abschluss des Erbvertrags Änderungen gewünscht sind, müssen alle beteiligten Parteien damit einverstanden sein.

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