Die Jastrowsche Klausel ist eine spezielle Regelung im deutschen Erbrecht, die nach einem Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahr 1934 benannt wurde. Diese Klausel kommt zur Anwendung, wenn der Erblasser in seinem Testament eine wechselbezügliche Verfügung mit seinem Ehepartner getroffen hat, beispielsweise in einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag, und es dann nach dem Tod des einen Ehepartners zu einem Erbfall kommt, der durch das gemeinschaftliche Testament oder den Erbvertrag geregelt ist.
Anwendung und Bedeutung der Jastrowschen Klausel
Die Jastrowsche Klausel ist relevant in folgenden Situationen:
- Wechselbezügliche Verfügungen:
- In vielen Ehegattentestamenten (oft als „Berliner Testament“ bezeichnet) setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen zugleich, dass nach dem Tod des Letztversterbenden das gemeinsame Vermögen an die gemeinsamen Kinder oder andere Dritte fällt. Solche Verfügungen sind oft als wechselbezüglich zu verstehen, was bedeutet, dass die Verfügung des einen Ehepartners nicht ohne die des anderen getroffen worden wäre.
- Bindungswirkung nach dem ersten Todesfall:
- Die Jastrowsche Klausel besagt, dass nach dem Tod des zuerst verstorbenen Ehepartners der überlebende Ehepartner in seiner Testierfreiheit eingeschränkt ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Testament geregelt ist. Dies bedeutet, dass der überlebende Ehepartner das Testament nicht mehr einseitig ändern kann, soweit es um die Verfügung über das Vermögen geht, das Gegenstand der wechselbezüglichen Verfügung war.
- Widerrufsmöglichkeit zu Lebzeiten:
- Solange beide Ehepartner leben, können sie ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag grundsätzlich jederzeit gemeinsam ändern oder widerrufen. Die Jastrowsche Klausel greift erst nach dem Tod des ersten Ehepartners.
- Rechtsfolgen:
- Wenn der überlebende Ehepartner nach dem Tod des Erstverstorbenen versucht, das Testament zu ändern, um beispielsweise die Erbfolge zu beeinflussen, könnte diese Änderung unwirksam sein, sofern die ursprüngliche Verfügung als wechselbezüglich betrachtet wird und die Jastrowsche Klausel greift.
Bedeutung in der Praxis
In der Praxis dient die Jastrowsche Klausel dem Schutz des ursprünglichen Willens beider Ehepartner. Sie soll verhindern, dass der überlebende Ehepartner den gemeinsamen letzten Willen nach dem Tod des zuerst Verstorbenen ändert, was insbesondere im Hinblick auf die Erben des Letztversterbenden (oft die gemeinsamen Kinder) von Bedeutung ist.
Die Klausel stellt sicher, dass der Wille des zuerst Verstorbenen respektiert wird und die Verfügungen, die beide Ehepartner gemeinsam getroffen haben, nicht ohne weiteres durch den überlebenden Ehepartner abgeändert werden können.
Fazit
Die Jastrowsche Klausel ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Erbrechts, insbesondere in Bezug auf wechselbezügliche Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen. Sie schützt den letzten Willen der Ehepartner und sorgt dafür, dass nach dem Tod des zuerst Verstorbenen der überlebende Ehepartner an die gemeinsam getroffenen Verfügungen gebunden ist. Es ist ratsam, bei der Gestaltung solcher Testamente oder Verträge die rechtlichen Implikationen dieser Klausel zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.