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Körperschaftsteuer

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  • Henning Krischke
  • 16. Mai 2023

Körperschaftsteuer

  • 1 Min. Lesezeit

Die Körperschaftsteuer (KSt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen, wie Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs und Aktiengesellschaften), erhoben wird. Sie ist eine der Ertragssteuern in Deutschland.

Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft erhoben, wobei die steuerliche Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen ist. Der Gewinn wird nach den steuerlichen Vorschriften ermittelt, unter Berücksichtigung von Einnahmen und Ausgaben sowie bestimmten steuerlichen Abzügen.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 % auf Bundesebene. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer, die je nach Bundesland und Konfession unterschiedlich ist.

Die Körperschaftsteuer ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staates und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben und die Steuer entsprechend zu entrichten.

Es ist wichtig, dass Unternehmen und Kapitalgesellschaften ihre steuerlichen Pflichten im Kontext der Körperschaftsteuer erfüllen und die entsprechenden Vorschriften und Fristen einhalten. In der Regel ist eine professionelle steuerliche Beratung durch einen Steuerberater erforderlich, um die spezifischen Anforderungen der Körperschaftsteuer zu erfüllen und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen.

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