Das Landgericht (LG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, das für zivil- und strafrechtliche Verfahren zuständig ist. Es steht über dem Amtsgericht und unter dem Oberlandesgericht in der Hierarchie der Gerichte und nimmt sowohl erstinstanzliche als auch zweitinstanzliche Aufgaben wahr.
Aufgaben und Zuständigkeiten des Landgerichts:
- Zivilrechtliche Zuständigkeit:
- Erstinstanzliche Verfahren: Das Landgericht ist in Zivilsachen zuständig für Streitigkeiten, bei denen der Streitwert über 5.000 Euro liegt. Dazu gehören unter anderem Vertragsstreitigkeiten, Schadenersatzklagen, Familien- und Erbrechtsangelegenheiten sowie Streitigkeiten im Handelsrecht.
- Berufungsgericht: Das Landgericht fungiert auch als Berufungsgericht für Zivilsachen, die in erster Instanz vor dem Amtsgericht entschieden wurden. Es überprüft die Urteile des Amtsgerichts auf Rechts- und Tatsachenfehler.
- Strafrechtliche Zuständigkeit:
- Schwere Straftaten: In Strafsachen ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig für schwere Straftaten, die mit Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren oder mit einer besonderen Bedeutung für die Allgemeinheit einhergehen. Beispiele hierfür sind Mord, Totschlag, Raub, schwere Betrugsdelikte und Wirtschaftsverbrechen.
- Schwurgericht: Für Kapitalverbrechen wie Mord oder Totschlag gibt es am Landgericht spezielle Schwurgerichtskammern, die sich aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen zusammensetzen.
- Berufungsinstanz: Für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts in Strafsachen ist das Landgericht ebenfalls zuständig. Diese werden in der Regel von einer kleinen Strafkammer verhandelt, die aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen besteht.
- Besondere Zuständigkeiten:
- Kammer für Handelssachen: An vielen Landgerichten gibt es spezielle Kammern, die sich mit Handelssachen befassen. Diese Kammern sind für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten und für wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten zuständig.
- Presse- und Medienrecht: Das Landgericht ist in vielen Fällen für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Presse- und Medienrechts zuständig, z.B. bei Unterlassungsklagen gegen Presseberichte.
Aufbau des Landgerichts:
- Zivilkammern:
- Zivilsachen werden in den sogenannten Zivilkammern des Landgerichts verhandelt. Jede Zivilkammer besteht aus drei Berufsrichtern. Diese Kammern sind für die erstinstanzliche Entscheidung von Zivilklagen zuständig und überprüfen Urteile des Amtsgerichts in Berufungsverfahren.
- Strafkammern:
- Die Strafsachen werden vor den Strafkammern des Landgerichts verhandelt. Es gibt unterschiedliche Kammern für unterschiedliche Arten von Strafverfahren, darunter die allgemeine Strafkammer, die große Strafkammer für schwerwiegende Straftaten und die Schwurgerichtskammer für Kapitalverbrechen.
- Berufungsgerichte:
- Im Berufungsverfahren wird in der Regel nur der rechtliche und tatsächliche Sachverhalt überprüft, der in der ersten Instanz verhandelt wurde. Neue Beweise oder Tatsachen werden selten zugelassen.
Besetzung und Verfahrensweise:
- Zivilverfahren: In Zivilsachen wird das Landgericht in der Regel von drei Berufsrichtern besetzt, die gemeinsam über den Fall entscheiden.
- Strafverfahren: In den meisten Strafverfahren vor dem Landgericht gibt es zwei mögliche Besetzungen:
- Große Strafkammer: Diese besteht aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen und verhandelt schwerwiegende Straftaten.
- Kleine Strafkammer: Diese besteht aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen und ist für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts in Strafsachen zuständig.
Rechtsmittel:
- Berufung: Gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Landgerichts in Zivilsachen kann Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) eingelegt werden, wenn die Berufungssumme von 600 Euro überschritten wird. In Strafsachen ist die Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile beim Landgericht möglich.
- Revision: Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts in Strafsachen kann Revision eingelegt werden. Die Revision wird vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft und zielt auf die Überprüfung von Rechtsfehlern ab.
Bedeutung des Landgerichts:
- Das Landgericht ist eine zentrale Instanz im deutschen Justizsystem und spielt eine Schlüsselrolle sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht. Es bearbeitet viele bedeutende Fälle, insbesondere solche, die eine gewisse Schwere oder Komplexität aufweisen.
- Es bildet oft die letzte Tatsacheninstanz, da die Revision in Strafsachen und Zivilsachen nur die rechtliche Beurteilung überprüft, nicht aber den Sachverhalt selbst.
Zusammengefasst ist das Landgericht eine wichtige gerichtliche Instanz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die sowohl für umfangreichere zivilrechtliche Streitigkeiten als auch für schwerwiegende Strafverfahren zuständig ist.