• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Stiften & Spenden
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren

Nachlassinsolvenz

  • Startseite
blog banner background shape images
  • Henning Krischke  
  • 27. Mai 2023

Nachlassinsolvenz

  • 2 Min. Lesezeit

Die Nachlassinsolvenz, auch als Nachlasskonkurs oder Nachlassinsolvenzverfahren bezeichnet, tritt auf, wenn der Nachlass einer verstorbenen Person überschuldet ist und die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte des Nachlasses übersteigen. In solchen Fällen kann der Nachlassinsolvenzverwalter (auch Nachlassverwalter genannt) eingesetzt werden, um die Schulden des Nachlasses zu begleichen und die Vermögenswerte auf faire und gerechte Weise unter den Gläubigern aufzuteilen.

Das Nachlassinsolvenzverfahren ist in den jeweiligen nationalen oder regionalen Insolvenzgesetzen geregelt und kann je nach Rechtsordnung unterschiedliche Verfahrensweisen und Anforderungen umfassen. Im Allgemeinen beinhaltet das Nachlassinsolvenzverfahren folgende Schritte:

1. Feststellung der Nachlassinsolvenz: Ein Gläubiger des Nachlasses oder der potenzielle Nachlassinsolvenzverwalter stellt den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies erfolgt in der Regel vor dem zuständigen Nachlassgericht oder Insolvenzgericht.

2. Ernennung eines Nachlassinsolvenzverwalters: Das Gericht bestellt einen Nachlassinsolvenzverwalter, der die Aufgabe hat, den Nachlass zu verwalten, die Vermögenswerte zu sichern, die Schulden zu begleichen und die Verteilung des verbleibenden Vermögens auf die Gläubiger zu überwachen.

3. Erfassung des Nachlassvermögens: Der Nachlassinsolvenzverwalter ermittelt und erfasst alle Vermögenswerte des Nachlasses sowie die bestehenden Schulden und Verbindlichkeiten. Dies umfasst in der Regel die Prüfung von Nachlassinventaren, Bankkonten, Immobilien, Verträgen und sonstigen Vermögenswerten.

4. Schuldenbegleichung: Der Nachlassinsolvenzverwalter führt eine Prüfung der angemeldeten Forderungen der Gläubiger durch und begleicht die Schulden des Nachlasses aus den verfügbaren Vermögenswerten. Dies erfolgt in der Regel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und in der Reihenfolge der Vorzugsrechte der Gläubiger.

5. Verteilung des verbleibenden Vermögens: Nach Begleichung der Schulden erfolgt die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gläubiger des Nachlasses. Die Verteilung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit den Prioritäten und Rangordnungen der Gläubiger.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Nachlassinsolvenzverfahren in erster Linie darauf abzielt, die Schulden des Nachlasses zu begleichen und nicht darauf, Vermögen für die Erben zu erhalten. Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann dies bedeuten, dass keine oder nur begrenzte Vermögenswerte für die Verteilung an die Erben verfügbar sind.

Die Nachlassinsolvenz kann eine komplexe Angelegenheit sein und erfordert in der Regel

die Unterstützung eines qualifizierten Rechtsanwalts oder Insolvenzexperten, um sicherzustellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt wird und die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Ähnliche Artikel

Steuerberechnung mit Laptop, Sparschwein und Münzen
Zertifikatevertrieb unter der Lupe: BaFin verschärft Aufsicht und Kontrolle
Artikel lesen
Betriebsaufspaltung auflösen: Strategische Optimierung durch die doppelte Holdingstruktur
Artikel lesen
Mann analysiert Daten auf interaktivem Display im Büro.
Die gemeinnützige GmbH als Alternative zur Stiftung
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung