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Schlusserben

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  • Henning Krischke
  • 15. März 2023

Schlusserben

  • 1 Min. Lesezeit

Schlusserben sind Erben, die erst nach dem Tod des ersten Erben zum Zuge kommen und somit erst beim Ableben des Letztlebenden erben. Dabei wird in der Regel ein Testament aufgesetzt, in dem der erste Erbe eingesetzt wird und bestimmt, wer nach seinem Tod als Schlusserbe eintreten soll.

Die Bestimmung von Schlusserben kann sinnvoll sein, wenn der erste Erbe zum Beispiel nur für eine begrenzte Zeit das Vermögen verwalten soll oder wenn es keine direkten Erben gibt, die das Vermögen erben sollen. Es kann auch dazu dienen, Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden oder die Nachfolge in einem Unternehmen zu regeln.

Schlusserben werden oft in Kombination mit einem sogenannten Vorerben eingesetzt. Der Vorerbe erhält das Erbe zu Lebzeiten des Erblassers und hat das Recht, es zu nutzen und darüber zu verfügen. Nach seinem Tod tritt der Schlusserbe an seine Stelle und erbt das verbliebene Vermögen. Diese Regelung wird auch als Vor- und Nacherbschaft bezeichnet.

Die Bestimmung von Schlusserben erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen Anwalt oder Notar, um sicherzustellen, dass die Erbfolge den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht und rechtlich korrekt ist.

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