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Sterbeurkunde

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  • Henning Krischke
  • 30. November 2023

Sterbeurkunde

  • 2 Min. Lesezeit

Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Sie enthält wichtige Informationen über den Verstorbenen und die Umstände seines Todes. Die Ausstellung der Sterbeurkunde erfolgt in der Regel durch das Standesamt des Ortes, an dem die Person verstorben ist. Hier sind einige wesentliche Punkte zur Sterbeurkunde:

  1. Inhaltliche Angaben: Die Sterbeurkunde enthält üblicherweise den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, den letzten Wohnort, das Sterbedatum und den Sterbeort der verstorbenen Person. Sie kann auch Informationen über den Familienstand und gegebenenfalls den Namen des überlebenden Ehepartners enthalten.
  2. Zweck: Die Sterbeurkunde ist für verschiedene rechtliche und administrative Zwecke notwendig. Sie wird beispielsweise benötigt, um eine Bestattung zu organisieren, Erbschaftsangelegenheiten zu regeln, Versicherungsansprüche geltend zu machen, Rentenansprüche zu klären oder Konten und Eigentum des Verstorbenen zu übertragen.
  3. Beantragung: Angehörige oder Bevollmächtigte müssen die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen. In einigen Fällen kann auch das Bestattungsunternehmen die Beantragung übernehmen.
  4. Unterlagen für die Beantragung: Für die Ausstellung der Sterbeurkunde sind in der Regel der Totenschein, der von einem Arzt ausgestellt wird, und ggf. weitere Unterlagen wie der Personalausweis des Verstorbenen erforderlich.
  5. Kosten: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist mit Gebühren verbunden, die je nach Ort und benötigter Anzahl von Kopien variieren können.
  6. Internationale Anerkennung: Für die Verwendung der Sterbeurkunde im Ausland kann eine Übersetzung oder eine Apostille erforderlich sein, um die Echtheit des Dokuments zu bestätigen.

Die Sterbeurkunde ist somit ein zentrales Dokument im Todesfall und spielt eine wichtige Rolle bei der Abwicklung aller formalen und rechtlichen Angelegenheiten nach dem Tod einer Person.

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