Stifterwillen

Der Stifterwille bezeichnet den Willen des Stifters bei der Gründung einer Stiftung. Der Stifterwille ist dabei maßgeblich für die Ausgestaltung der Stiftung und ihres Stiftungszwecks.

Im Stiftungsgesetz ist geregelt, dass der Stifterwille bei der Errichtung und der Verwaltung der Stiftung zu beachten ist. Der Stifterwille muss dabei in der Satzung der Stiftung ausdrücklich niedergelegt werden. Dabei kann der Stifterwille weitreichende Auswirkungen auf die Struktur und Ausrichtung der Stiftung haben.

Für die private Finanzplanung ist der Stifterwille von Bedeutung, da er maßgeblich für die Zielsetzung und Ausrichtung der Stiftung ist. Durch eine sorgfältige Planung und Ausgestaltung des Stifterwillens kann der Stifter sicherstellen, dass das Vermögen dauerhaft für den von ihm gewünschten Zweck eingesetzt wird. Dabei ist es wichtig, die verschiedenen rechtlichen und finanziellen Aspekte der Stiftungsgründung zu beachten und eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen.