Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen einer Stiftung ist das Vermögen, das der Stiftung als dauerhaftes Grundkapital zur Verfügung steht und aus dem sie ihre Aufgaben und Ziele finanzieren kann. Es wird auch als Grundstockvermögen bezeichnet und ist das Vermögen, das der Stifter bei der Gründung der Stiftung eingebracht hat oder das später durch Zustiftungen und Schenkungen hinzukommt.

Das Stiftungsvermögen ist dauerhaft und soll in der Regel nicht angetastet werden. Vielmehr ist es Aufgabe der Stiftung, aus den Erträgen des Stiftungsvermögens ihre satzungsmäßigen Zwecke zu erfüllen und zu finanzieren.

Für die private Finanzplanung kann die Gründung einer eigenen Stiftung und die Einbringung eines Stiftungsvermögens in diese Stiftung sinnvoll sein, wenn man dauerhaft eine bestimmte gemeinnützige oder wohltätige Organisation oder Einrichtung unterstützen möchte. Dabei sollte man jedoch bedenken, dass das Stiftungsvermögen in der Regel nicht verfügbar ist, sondern dauerhaft als Grundstock der Stiftung erhalten bleiben soll. Deshalb sollte man vor Gründung einer Stiftung sorgfältig abwägen, ob man sich langfristig an die Stiftung binden möchte und ausreichend finanzielle Mittel für die Gründung und den Unterhalt der Stiftung zur Verfügung stehen.