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Wiederverheiratungsklausel

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  • Henning Krischke  
  • 2. April 2024

Wiederverheiratungsklausel

  • 1 Min. Lesezeit

Eine Wiederverheiratungsklausel ist eine Bestimmung in einem Testament oder in einem Ehevertrag, die die Rechte und Ansprüche von Erben oder Ehepartnern im Falle einer Wiederverheiratung regelt. Diese Klausel soll sicherstellen, dass der ursprüngliche Wille des Erblassers oder die Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern auch nach einer Wiederverheiratung respektiert werden.

In einem Testament kann eine Wiederverheiratungsklausel beispielsweise festlegen, dass die Erben eines verstorbenen Ehepartners ihr Erbe verlieren, wenn sie nach dem Tod des Erblassers wieder heiraten. Stattdessen können die Vermögenswerte an andere Erben oder Wohltätigkeitsorganisationen gehen, wie es der Erblasser festgelegt hat.

In einem Ehevertrag kann eine Wiederverheiratungsklausel die finanziellen Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern regeln und festlegen, welche Rechte und Ansprüche ein Partner im Falle einer Wiederverheiratung behält oder verliert. Zum Beispiel kann die Klausel festlegen, dass ein Partner nach einer Wiederverheiratung keine Ansprüche mehr auf Unterhalt oder Vermögenswerte des anderen Partners hat.

Die genauen Bedingungen und Auswirkungen einer Wiederverheiratungsklausel können je nach den Wünschen und Umständen der beteiligten Personen variieren. Es ist wichtig, dass solche Klauseln klar und eindeutig formuliert sind und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, um im Ernstfall rechtlich durchsetzbar zu sein.

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