Infografik: Welche Witwenrente erhalten Sie?
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt eine Witwenrente, wenn der Ehegatte verstorben ist. Der überlebende Ehegatte muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf die Rente zu haben.
Um Anspruch auf die Witwenrente zu haben, muss der verstorbene Ehegatte mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der überlebende Ehegatte muss ebenfalls das 60. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsunfähig sein.
Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach den Beitragszeiten des verstorbenen Ehegatten und dem Alter des überlebenden Ehegatten. Je nach Situation können es etwa 60-65 % der Rente sein, die der verstorbene Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes erhalten hätte. Es gibt aber auch Sonderregelungen, die eine höhere Rente ermöglichen, etwa wenn der überlebende Ehegatte unterhaltsberechtigte Kinder hat.
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine befristete Witwenrente zu beantragen, die für einen bestimmten Zeitraum gezahlt und dann in eine lebenslange Witwenrente umgewandelt wird.
Wichtig zu beachten ist, dass die Witwenrente nicht automatisch gezahlt wird. Der hinterbliebene Ehegatte muss den Antrag auf Witwenrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Am besten tun Sie dies frühzeitig, um Verzögerungen oder Probleme bei der Bearbeitung des Antrags zu vermeiden.
Möglicherweise gibt es weitere Leistungen, die mit der Witwenrente kumulierbar sind, beispielsweise eine Hinterbliebenenrente einer privaten Rentenversicherung. Informieren Sie sich am besten hier ausführlich über Ihre Möglichkeiten und wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Berater, um die für Sie optimale Altersvorsorge zu finden.