Mit dem Monat Juli steigen die Renten wieder an. Die Erhöhung fällt in diesem Jahr sowohl im Westen als auch im Osten relativ deutlich aus. Insbesondere vermögende Kunden, die von Finanz- und Nachfolgeplanern betreut werden, sollten über diese Veränderungen informiert sein. Zusätzlich wird der Rentenwert im Osten an den im Westen angeglichen. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick darauf, wie sich diese Änderungen auf Rentner auswirken und welche Auswirkungen sie für Finanz- und Nachfolgeplaner haben.
Rentenerhöhung im Überblick:
Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland dürfen sich ab Juli über eine Rentenerhöhung freuen. Im Westen steigen die Altersbezüge um 4,39 Prozent, während es im Osten sogar eine Erhöhung um 5,86 Prozent gibt. Um konkrete Zahlen zu nennen: Ein Rentner mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro im Westen erhält ab dem 1. Juli etwa 66 Euro mehr pro Monat. Im Osten sind es sogar rund 88 Euro mehr. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich dabei um Bruttobeträge handelt, die vor Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung gelten. Diese Rentenerhöhung wird automatisch durchgeführt, und die Empfänger müssen nichts dafür tun.
Steuerpflicht bei Rentenerhöhung:
Durch die Rentenanpassung können einige Ruheständler erstmalig steuerpflichtig werden. Wenn die Jahresrente nach Abzug des individuellen Rentenfreibetrags und steuermindernder Ausgaben den Grundfreibetrag übersteigt, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag beträgt derzeit 10.908 Euro für Alleinstehende und das Doppelte für Verheiratete. Durch die Rentenerhöhung werden zwar 109.000 Rentnerinnen und Rentner neu steuerpflichtig, aber zu Jahresbeginn sind insgesamt 195.000 Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Erhöhung des Grundfreibetrags aus der Steuerpflicht herausgefallen.
Ein Beispiel verdeutlicht die steuerliche Auswirkung: Ein Rentner im Westen mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro (18.000 Euro jährlich) hätte vor der Rentenerhöhung den Rentenfreibetrag von 10.908 Euro abgezogen. Der verbleibende Betrag von 7.092 Euro hätte keine Steuerpflicht ausgelöst. Mit der Rentenerhöhung von 4,39 Prozent steigt die Jahresrente auf 18.772,20 Euro, was über dem Grundfreibetrag liegt. In diesem Fall müsste der Rentner eine Steuererklärung abgeben und möglicherweise Steuern auf den über dem Grundfreibetrag liegenden Betrag entrichten.
Bedeutung des Rentenwerts:
Der Rentenwert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt oder Rentenpunkt wert ist. Versicherte sammeln über die Jahre Entgeltpunkte, abhängig von ihrem Einkommen. Der aktuelle Rentenwert multipliziert mit der Anzahl der gesammelten Punkte ergibt die Rente. Es werden auch Rentenpunkte für Zeiten von Kindererziehung, Ausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit berücksichtigt.
Wer entscheidet über die Rentenerhöhung?
Die Bundesregierung und die Bundesländer: Die Regierung legt eine Verordnung über die Anpassung der Renten zum 1. Juli unter Berücksichtigung der zurückliegenden Lohnentwicklung im Land vor. Dieser Verordnung müssen dann noch die Bundesländer im Bundesrat zustimmen, was in der Regel Formsache ist. Der Bundestag muss nicht beteiligt werden.
Angleichungstreppe und Rentenwert:
Die stärkere Rentenerhöhung im Osten im Vergleich zum Westen ergibt sich aus der sogenannten Angleichungstreppe. Ursprünglich war geplant, den Rentenwert Ost bis 2024 schrittweise an den im Westen geltenden Rentenwert anzupassen. Durch eine vorzeitige Angleichung wird dieser Ausgleich nun schon in diesem Jahr erreicht. Der Rentenwert wird jährlich unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung im Land angehoben. Nach fast drei Jahrzehnten unterschiedlicher Berechnung in den neuen Bundesländern gilt ab Juli ein einheitlicher Wert von 37,60 Euro.
Ein Beispiel verdeutlicht die Angleichungstreppe: Angenommen, ein Rentner im Osten erhielt vor der Rentenanpassung eine monatliche Rente von 1.200 Euro, während ein Rentner im Westen mit dem gleichen Rentenanspruch 1.400 Euro erhielt. Durch die Angleichung der Rentenwerte wird der Rentenwert Ost nun auf das Niveau des Westens angehoben. Der Rentenwert Ost betrug vor der Anpassung beispielsweise 35 Euro. Mit der Angleichung beträgt der einheitliche Rentenwert nun 37,60 Euro.
Für den Rentner im Osten bedeutet dies eine Erhöhung seines Rentenanspruchs von 35 Euro auf 37,60 Euro pro Entgeltpunkt. Angenommen, der Rentner hat insgesamt 30 Entgeltpunkte angesammelt, würde sich seine monatliche Rente vor der Angleichung auf 1.050 Euro (30 x 35 Euro) belaufen. Nach der Angleichung steigt seine monatliche Rente auf 1.128 Euro (30 x 37,60 Euro).
Diese Angleichung hat Auswirkungen auf die Rentenansprüche und die finanzielle Situation der Rentnerinnen und Rentner. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten ihre Kunden über diese Veränderungen informieren und gegebenenfalls Anpassungen in der Finanzplanung vornehmen, um die neuen Rentenansprüche zu berücksichtigen und langfristig eine solide finanzielle Grundlage zu gewährleisten.
Renteninformation und vorausschauende Finanzplanung:
Die jährlich per Post verschickte Renteninformation bietet einen Überblick über die zukünftige Rente. Zusätzlich kann die Plattform rentenuebersicht.de genutzt werden, um online eine Gesamtübersicht über die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge zu erhalten. Diese Informationen sind hilfreich, um die finanzielle Situation im Alter besser einschätzen zu können.
Fazit:
Die Rentenerhöhung im Juli hat sowohl positive als auch steuerliche Auswirkungen für Rentnerinnen und Rentner. Für Finanz- und Nachfolgeplaner, die vermögende Kunden betreuen, ist es wichtig, über diese Veränderungen informiert zu sein und ihre Kunden entsprechend zu beraten. Hier sind fünf Kernthesen, die in der Beratung berücksichtigt werden sollten:
- Rentenerhöhung: Die Rentenanpassung im Juli führt zu einem Anstieg der Altersbezüge im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Dies bedeutet eine spürbare Erhöhung des monatlichen Einkommens für Rentnerinnen und Rentner.
- Steuerpflicht: Durch die Rentenerhöhung können einige Ruheständler erstmals steuerpflichtig werden, wenn ihre Jahresrente den individuellen Rentenfreibetrag und steuermindernde Ausgaben überschreitet. Eine rechtzeitige Prüfung der steuerlichen Auswirkungen ist wichtig, um mögliche Steuerzahlungen zu berücksichtigen.
- Angleichungstreppe: Die Angleichung des Rentenwerts Ost an den im Westen geltenden Rentenwert führt zu einer gerechteren Verteilung der Rentenleistungen. Dies hat Auswirkungen auf die Rentenansprüche und erfordert möglicherweise Anpassungen in der Finanzplanung.
- Renteninformation und vorausschauende Finanzplanung: Die regelmäßige Überprüfung der Renteninformation sowie eine vorausschauende Finanzplanung sind wichtige Instrumente, um die finanzielle Situation im Ruhestand realistisch einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- Rentenbeiträge: Die Rentenbeiträge bleiben vorerst stabil, aber eine langfristige Prognose zeigt einen Anstieg auf 19 Prozent im Jahr 2027 und 20 Prozent im Jahr 2028. Dieser Aspekt sollte bei der langfristigen finanziellen Planung berücksichtigt werden, um mögliche Auswirkungen auf die Vermögensbildung zu evaluieren.
Insgesamt ist es für Finanz- und Nachfolgeplaner von großer Bedeutung, ihre vermögenden Kunden über die Rentenanpassung und ihre Auswirkungen zu informieren. Durch eine ganzheitliche Beratung können sie ihren Kunden helfen, die Rentenerhöhung optimal zu nutzen, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen und eine solide finanzielle Zukunft im Ruhestand zu gewährleisten.
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