Die Sozialversicherungswerte sind für Finanz- und Nachfolgeplaner von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen in der Sozialversicherung bilden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024:
- Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2024: Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze soll ab dem 1.1.2024 bei 69.300 EUR liegen. Dies ist besonders relevant für Arbeitnehmer, die überlegen, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
- Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung: Für das Jahr 2024 wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) voraussichtlich bei 5.175 EUR monatlich (62.100 EUR jährlich) liegen. Dieser Wert gilt auch für die soziale Pflegeversicherung.
- Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung: Die BBG West in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung wird voraussichtlich auf 7.550 EUR monatlich (jährlich 90.600 EUR) festgesetzt. In den neuen Bundesländern wird die BBG RV Ost voraussichtlich auf 7.450 Euro monatlich (89.400 Euro jährlich) angehoben.
- Bezugsgröße 2024: Die monatliche Bezugsgröße im Rechtskreis West wird voraussichtlich 3.535 EUR betragen (jährlich 42.420 EUR). Für den Rechtskreis Ost wird ein Wert von 3.465 EUR monatlich (41.580 EUR jährlich) erwartet.
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung: Für das Jahr 2024 wird das vorläufige Durchschnittsentgelt voraussichtlich 45.358 EUR betragen.
Diese Werte sind das Ergebnis der turnusgemäßen Anpassung an die Einkommensentwicklung des Vorjahres und basieren auf klaren gesetzlichen Bestimmungen. Es ist wichtig, dass Finanz- und Nachfolgeplaner diese Änderungen im Blick behalten, um ihre Kunden bestmöglich zu beraten.
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