
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist eine besondere Regelung im deutschen Steuerrecht, die insbesondere für vermögende Personen mit engen wirtschaftlichen Bindungen zu Deutschland relevant ist. Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist es entscheidend, ihre Mandanten zu diesem Thema umfassend zu beraten, um ungewollte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
Was bedeutet die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?
Grundsätzlich unterliegen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, der unbeschränkten Steuerpflicht. Bei einem Wegzug ins Ausland besteht normalerweise nur noch eine beschränkte Steuerpflicht auf in Deutschland erzielte Einkünfte. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 des Außensteuergesetzes (AStG) erweitert jedoch diesen Umfang erheblich. Ziel der Regelung ist es, steuerlich motivierte Wohnsitzverlagerungen in Niedrigsteuerländer unattraktiv zu machen.
Wer ist betroffen?
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Deutsche Staatsbürger,
- die in den letzten zehn Jahren vor ihrem Wegzug mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren,
- ihren Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegen oder keinen festen Wohnsitz haben,
- weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland unterhalten.
Was gilt als Niedrigsteuerland?
Ein Niedrigsteuerland wird definiert als ein Land, in dem die Steuerbelastung mindestens ein Drittel unter der deutschen Steuerlast liegt. Die Finanzverwaltung nutzt dazu ein fiktives Jahreseinkommen von 77.000 EUR als Vergleichsgröße. Beispielsweise gelten Länder wie Dubai oder Monaco als Niedrigsteuerländer, während Österreich oder Frankreich aufgrund ihrer höheren Steuerlast nicht darunterfallen.
Wesentliche wirtschaftliche Interessen als Steuerfalle
Ein Schlüsselkriterium für die Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist das Vorhandensein wesentlicher wirtschaftlicher Interessen in Deutschland. Dies ist der Fall, wenn eine Person:
- unternehmerisch in Deutschland tätig ist,
- mindestens 1 % an einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft hält,
- mindestens 30 % ihrer Gesamteinkünfte oder mehr als 62.000 EUR aus Deutschland bezieht,
- inländisches Vermögen in Höhe von mindestens 30 % ihres Gesamtvermögens oder mehr als 154.000 EUR besitzt.
Finanz- und Nachfolgeplaner sollten ihre Mandanten frühzeitig auf diese Regelung hinweisen, insbesondere wenn größere Unternehmensbeteiligungen oder erhebliche Immobilienwerte in Deutschland gehalten werden.
Steuerliche Auswirkungen
Erfüllt eine Person die Voraussetzungen, führt dies dazu, dass sie für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nach ihrem Wegzug weiterhin für nahezu alle Einkünfte steuerpflichtig bleibt. Das betrifft insbesondere:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieben mit Sitz in Deutschland.
Zudem wird der Steuersatz anhand des gesamten Welteinkommens berechnet, was dazu führen kann, dass auch ausländische Einkünfte indirekt von der deutschen Steuerlast betroffen sind.
Praxisbeispiele zur Veranschaulichung
Beispiel 1: Unternehmer mit Beteiligung
Ein deutscher Unternehmer verkauft sein Unternehmen und zieht nach Dubai. Da er jedoch weiterhin Anteile an einer deutschen GmbH von mehr als 1 % hält und diese ihm hohe Dividenden zahlt, bleibt er unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fallen. Er muss also weiterhin Einkünfte aus dieser Beteiligung in Deutschland versteuern.
Beispiel 2: Immobilienbesitz in Deutschland
Ein wohlhabender Privatier zieht in die Schweiz, besitzt jedoch weiterhin Immobilien in Deutschland, die ihm jährliche Mieteinnahmen von 70.000 EUR einbringen. Da diese Einnahmen 30 % seiner Gesamteinkünfte übersteigen, wird er auch nach dem Wegzug weiter steuerpflichtig bleiben.
Checkliste: Steuerliche Risiken minimieren
Schritt | Maßnahme |
---|---|
1. Wohnsitzplanung | Prüfen, ob das Zielland als Niedrigsteuerland gilt |
2. Beteiligungen optimieren | Reduzierung von Unternehmensbeteiligungen unter 1 % erwägen |
3. Einkünfte analysieren | Sicherstellen, dass inländische Einkünfte unter den Grenzwerten bleiben |
4. Steuerliche Beratung | Frühzeitige Beratung durch Experten, um Risiken zu minimieren |
5. Langfristige Strategie | Berücksichtigung der Zehn-Jahres-Frist bei Steuerplanungen |
Fazit
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist eine komplexe Regelung, die erhebliche steuerliche Folgen nach sich ziehen kann. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten Mandanten, die eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland in Erwägung ziehen, umfassend aufklären. Durch frühzeitige Planung und strategische Gestaltung lässt sich das Risiko einer unerwarteten Steuerpflicht reduzieren. Eine fundierte steuerliche Beratung ist hier essenziell, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.