Überschuldete benötigen 38 % ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten

WIESBADEN – Im Jahr 2021 stand dem Haushalt einer überschuldeten Person, die
Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle suchte, durchschnittlich ein
Nettoeinkommen von 1 368 Euro pro Monat zur Verfügung. Mit durchschnittlich
520 Euro machten die Kosten für die Wohnung einschließlich Energie- und
Nebenkosten 38 % des Haushaltseinkommens aus. Wird nur das eigene Einkommen
der Schuldnerin oder des Schuldners von durchschnittlich 1 146 Euro
betrachtet, so machten die Wohnkosten sogar 45 % aus. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 30. Mai
bis zum 3. Juni 2022 weiter mitteilt, waren die Wohnkosten überschuldeter
Personen damit überdurchschnittlich hoch: In der Gesamtbevölkerung belief sich
der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen nach den aktuellsten Daten aus
dem Jahr 2020 auf 22 %.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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