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Was ist ein Erbvertrag und was zeichnet ihn im Vergleich zum Testament aus?

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, die Verfügungen von Todes wegen enthält und nach deutschem Recht neben dem Testament als zweite Möglichkeit existiert, um die Nachfolge des eigenen Vermögens zu regeln[1][3]. Im Gegensatz zum Testament, das einseitig vom Erblasser erstellt und jederzeit widerrufen werden kann, ist der Erbvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das eine Bindungswirkung gegenüber den Vertragspartnern entfaltet[1][4][6].

Wesentliche Merkmale des Erbvertrags:

  • Bindungswirkung: Der Erblasser ist an die im Erbvertrag getroffenen Verfügungen gebunden, sofern er sich kein Widerrufsrecht vorbehalten hat. Dies gibt den Begünstigten eine gesicherte Position, da sie eine Anwartschaft auf das Erbe erlangen[1].
  • Vertragscharakter: Der Erbvertrag wird zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen, wobei der Erblasser höchstpersönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragsparteien handeln muss. Ein Vertragspartner, der keine Verfügungen von Todes wegen trifft, kann sich vertreten lassen[1].
  • Notarielle Beurkundung: Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Dies unterscheidet ihn von einem eigenhändig verfassten Testament, das auch ohne notarielle Beurkundung gültig sein kann[2][4].
  • Geschäftsfähigkeit: Für den Abschluss eines Erbvertrags ist unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich[1].
  • Verbindung mit anderen Verträgen: Ein Erbvertrag kann mit anderen Geschäften, wie Grundstücksübertragungen oder einem Ehevertrag, verbunden werden[1].

Vergleich zum Testament:

  • Flexibilität: Ein Testament kann vom Erblasser jederzeit geändert oder widerrufen werden, was eine hohe Flexibilität ermöglicht. Beim Erbvertrag ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen oder mit Zustimmung der anderen Vertragspartei möglich[4][6].
  • Formvorschriften: Während ein Testament handschriftlich verfasst werden kann, erfordert der Erbvertrag eine notarielle Beurkundung[2][4].
  • Kosten: Die Errichtung eines Erbvertrags ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden, da eine notarielle Beurkundung notwendig ist[4].

Ein Erbvertrag kann sinnvoll sein, wenn der Erblasser eine verbindliche Regelung treffen möchte, die nicht ohne Weiteres widerrufbar sein soll. Dies kann beispielsweise bei der Unternehmensnachfolge oder in Lebensgemeinschaften ohne Trauschein der Fall sein[5][7]. Allerdings sollte die Entscheidung für einen Erbvertrag gut überlegt sein, da die Bindungswirkung die Testierfreiheit einschränken kann und der Erblasser auf Veränderungen in seiner Lebenssituation nicht mehr autonom reagieren kann[5].

Citations:
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Erbvertrag
[2] https://www.notar.de/themen/vererben-und-schenken/testament/erbvertrag
[3] https://www.homeday.de/de/immobilienlexikon/erbvertrag/
[4] https://linten.de/erbvertrag-oder-testament/
[5] https://www.rosepartner.de/erbvertrag.html
[6] https://tp-rechtsanwaelte.de/erbvertrag-oder-testament/
[7] https://www.klugo.de/rechtsgebiete/erbrecht/erbvertrag
[8] https://www.notar-heinig.de/testament-und-erbvertrag/
[9] https://www.gabler-banklexikon.de/definition/erbvertrag-57540
[10] https://www.rupprecht-roesch.de/unterschied-zwischen-testament-und-erbvertrag
[11] https://www.juraforum.de/lexikon/erbvertrag
[12] https://www.rnd.de/familie/testament-oder-erbvertrag-wo-ist-der-unterschied-FA2BQB573VTW2QXWE3AAPAGQBU.html
[13] https://www.juraindividuell.de/artikel/der-erbvertrag/
[14] https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/leben/todesfall/erbe/id_50177012/erbvertrag-statt-testament-wann-sich-das-lohnen-kann.html
[15] https://www.anwalt.de/rechtstipps/erbvertrag
[16] https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/erbvertrag.html

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