
Die Altersrente in Deutschland kann als Vollrente oder Teilrente bezogen werden. Während die meisten Rentner automatisch zur Vollrente greifen, bietet die 99,99 % Teilrente einige strategische Vorteile, die insbesondere für Personen mit weiterführenden Einkünften oder Pflegeverantwortung relevant sind. Dieser Beitrag zeigt, wann sich eine solche Entscheidung lohnt und welche Fallstricke es zu beachten gibt.
Was ist die 99,99 % Teilrente?
Die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht es, zwischen einer Vollrente und einer Teilrente zu wählen. Während die Vollrente den vollen Betrag auf Basis aller Entgeltpunkte auszahlt, erhält man bei einer Teilrente lediglich einen prozentualen Anteil. Diese Flexibilität kann steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile mit sich bringen.
Die 99,99 % Teilrente ist eine nahezu vollständige Rentenzahlung, die jedoch formal als Teilrente gilt und damit bestimmte sozialversicherungsrechtliche Rechte sichert. Zwei zentrale Vorteile sind:
- Krankengeldanspruch bei fortlaufender Beschäftigung
- Weiterhin Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung
Krankengeldanspruch trotz Rentenbezug
Wer eine Vollrente bezieht und gleichzeitig noch erwerbstätig ist, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld. Im Gegensatz dazu bleibt dieser Anspruch bei einer 99,99 % Teilrente erhalten. Die Regelung lautet:
- Bei einer Teilrente besteht weiterhin Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Erkrankt der Rentner während eines Beschäftigungsverhältnisses, erhält er zunächst sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Danach greift das Krankengeld gemäß § 44 SGB V.
Diese Regelung kann erhebliche finanzielle Vorteile bieten, insbesondere für Personen, die kurz vor Renteneintritt noch berufstätig sind und ein gewisses Einkommen absichern möchten.
Anrechnung von Pflegezeiten auf die Rente
Ein oft übersehener Vorteil der Teilrente betrifft pflegende Angehörige. Wer einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 versorgt, erhält hierfür Entgeltpunkte, die die spätere Rentenhöhe steigern können. Entscheidend ist dabei:
- Diese Anrechnung endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Wer jedoch eine 99,99 % Teilrente beantragt, bleibt weiterhin versicherungspflichtig und erhält weiterhin Rentenpunkte für die Pflegeleistung.
- Dies kann über Jahre hinweg zu einer spürbaren Rentenerhöhung führen.
Praxisbeispiel:
Eine pflegende Person erreicht im Mai 2024 die Regelaltersgrenze. Ohne weitere Maßnahmen entfällt ab Juni 2024 die Möglichkeit, Rentenpunkte für die Pflege gutgeschrieben zu bekommen. Wird jedoch bereits im Mai 2024 eine 99,99 % Teilrente beantragt, bleibt der Anspruch auf Rentenpunkte erhalten.
Wann ist die 99,99 % Teilrente nicht notwendig?
In einigen Fällen kann auf die 99,99 % Teilrente verzichtet werden. Beispielsweise:
- Wer auch nach der Regelaltersgrenze weiterhin arbeitet, kann mit seinem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung zur Fortsetzung der Versicherungspflicht treffen.
- Damit bleibt der Rentenanspruch für die Beschäftigung erhalten, ohne dass eine Teilrente nötig ist.
Fazit
Die 99,99 % Teilrente ist eine gezielte Strategie für Personen, die:
- Ihren Krankengeldanspruch sichern möchten,
- Weiterhin Rentenpunkte für die Pflege von Angehörigen sammeln möchten.
Insbesondere Finanz- und Nachfolgeplaner sollten ihre Mandanten auf diese Möglichkeit hinweisen, da sie oft unterschätzt wird. Wichtig ist eine frühzeitige Planung, da der Antrag auf die Teilrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gestellt werden muss.
Checkliste zur Beantragung der 99,99 % Teilrente
Schritt | Maßnahme | Relevante Rechtsquelle |
---|---|---|
1 | Prüfen, ob weiterhin eine versicherungspflichtige Tätigkeit besteht | § 5 SGB VI |
2 | Krankengeldanspruch prüfen (nur bei fortlaufender Beschäftigung relevant) | § 44 SGB V |
3 | Pflegetätigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 nachweisen | § 44 SGB XI |
4 | Antrag auf 99,99 % Teilrente rechtzeitig (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) stellen | § 42 SGB VI |
5 | Rentenbescheid abwarten und ggf. mit der Pflegekasse abklären | § 307b SGB VI |
Mit dieser Planung lassen sich ungewollte Nachteile vermeiden und zusätzliche Rentenvorteile gezielt nutzen.