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Zugewinnausgleich

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  • Henning Krischke
  • 24. März 2023

Zugewinnausgleich

  • 2 Min. Lesezeit

Der Zugewinnausgleich ist ein Verfahren zur Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens bei einer Scheidung nach dem deutschen Eherecht. Dabei wird der Vermögenszuwachs, der während der Ehezeit von beiden Ehepartnern erzielt wurde, ermittelt und hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

Der Zugewinn wird dabei als Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen der Ehegatten berechnet. Das Anfangsvermögen umfasst alle Vermögenswerte, die ein Ehegatte bereits vor der Ehe besessen hat, sowie Schenkungen oder Erbschaften während der Ehe, die ausdrücklich als Eigentum des betreffenden Ehepartners deklariert wurden. Das Endvermögen umfasst alle Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Scheidung vorhanden sind.

Die Berechnung des Zugewinns kann aufwendig und komplex sein, da alle Vermögenswerte und Schulden beider Ehegatten erfasst werden müssen. Hierbei ist es wichtig, alle relevanten Vermögenswerte und Schulden genau zu dokumentieren und ggf. durch einen Anwalt oder Steuerberater prüfen zu lassen.

Der Zugewinnausgleich hat zum Ziel, die während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerte gerecht zu verteilen. Der Ehegatte, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dabei einen Ausgleich an den anderen Ehegatten zahlen.

Der Zugewinnausgleich kann jedoch durch eine individuelle Regelung im Ehevertrag abgewandelt oder ausgeschlossen werden.

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