
Solange eine Ehe besteht, gilt ein einfaches Prinzip: Wer mehr hat, hilft dem anderen – jedenfalls für die Dauer des Trennungsjahres.
Rechtsgrundlage ist § 1361 BGB. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Ehe bisher nicht vollständig aufgelöst ist – und deshalb ein finanzieller Ausgleich geboten ist, wenn ein Ehepartner bedürftig ist.
Wann besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
– Kein oder nur geringes Einkommen
– Mietfreies Wohnen oder Vermögenserträge zählen dazu
– Bürgergeld oder Sozialhilfe werden nicht berücksichtigt - Leistungsfähigkeit des Verpflichteten
– Genügend Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts (aktuell ca. 1.450 €)
– Einsatz eigener Arbeitskraft wird vorausgesetzt
– Auch fiktives Einkommen kann berücksichtigt werden
Wichtig: Wer nur gerade genug verdient, um den Mindestbedarf zu decken (z. B. wegen vorrangiger Verpflichtungen gegenüber Kindern), gilt als nicht leistungsfähig.
So wird der Unterhalt berechnet – ein Beispiel
Ein praktischer Fall aus der Beratung:
Position Ehemann (M) Ehefrau (F)
Netto-Einkommen 2.400 € 1.000 €
- 5 % Aufwände -120 € -50 €
- Schulden -323 € –
Bereinigt 1.957 € 950 € - Kindesunterhalt (M) -257 € –
Verbleibend 1.700 € 950 € - Erwerbstätigenbonus (1/10) -170 € -95 €
Ergebnis 1.530 € 855 €
Summe: 2.385 € → je 1.192,50 € (nach Halbteilung)
Anspruch von F gegen M: 1.192,50 € – 855 € = 337,50 € monatlich
Häufige Fragen aus der Praxis
Wann endet der Anspruch?
Mit der rechtskräftigen Scheidung
Bei Wiederaufnahme des Zusammenlebens
Oder wenn keine Bedürftigkeit mehr besteht
Kann ich rückwirkend Unterhalt verlangen?
Nur wenn der Anspruch vorher geltend gemacht wurde – z. B. durch ein Schreiben oder anwaltliche Aufforderung.
Was ist der Unterschied zum nachehelichen Unterhalt?
Trennungsunterhalt fließt automatisch bei Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.
Der nacheheliche Unterhalt ist an konkrete Gründe gebunden (z. B. Kinderbetreuung, Krankheit, fehlende Erwerbsmöglichkeit).
Was Berater jetzt tun können
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ist oft der erste finanzielle Einschnitt nach einer Trennung. Wer hier frühzeitig Klarheit schafft, sorgt für:
geordnete Liquidität
realistische Erwartungshaltungen
emotionale Entlastung auf beiden Seiten
Besonders bei größeren Vermögensverhältnissen, Immobilien oder Unternehmen braucht es strukturierte Beratung – am besten im Zusammenspiel von Finanz-, Steuer- und Rechtsexperten.
Fazit: Trennung verpflichtet – auch finanziell
Eine Trennung bedeutet nicht sofort Unabhängigkeit. Sie bedeutet Übergang. Und Übergänge brauchen Regeln.
Trennungsunterhalt ist keine Strafe – sondern ein finanzielles Sicherungsnetz, das beiden Seiten hilft, den nächsten Schritt zu gehen.