
- Juli 2025
Der Begriff „Trennung“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig mit dem Auszug eines Ehegatten gleichgesetzt. Doch im rechtlichen Sinn ist die Trennung weit mehr – und beginnt oft früher, als Betroffene annehmen. Eine präzise juristische Einordnung ist für Finanz- und Nachfolgeplaner essenziell, um die damit verbundenen steuerlichen, unterhaltsrechtlichen und vermögensbezogenen Konsequenzen fachgerecht zu begleiten.
Was gilt rechtlich als Trennung?
Im Sinne des Familienrechts (§ 1567 BGB) liegt eine Trennung vor, wenn zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Partner diese erkennbar nicht mehr herstellen will. Maßgeblich ist nicht der Wohnsitz, sondern die Aufhebung der gemeinsamen Lebensführung. Die klassische Kurzformel lautet: Trennung von Tisch und Bett.
Getrennt unter einem Dach – geht das?
Ja. Eine Trennung ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Keine gemeinsamen Mahlzeiten
- Getrennte Haushaltsführung (z. B. getrennte Einkäufe, keine gemeinsamen Haushaltskassen)
- Keine gegenseitige Versorgung oder Pflege
- Kein gemeinsam genutzter Wohnbereich (so weit realisierbar)
- Keine intimen oder emotional-persönlichen Beziehungen mehr
Wichtig ist, dass die Trennung nach außen erkennbar dokumentiert und gelebt wird – auch, um später gegenüber Behörden oder dem Familiengericht keine Zweifel an der Dauer des Trennungsjahres aufkommen zu lassen.
Versöhnung? Kurzfristig erlaubt.
Kurzzeitige Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht, sofern sie nicht länger als drei Monate andauern. Eine Wiederaufnahme der häuslichen Gemeinschaft über diesen Zeitraum hinaus führt hingegen zu einem Neubeginn des Trennungsjahres.
Warum der genaue Trennungszeitpunkt entscheidend ist
Die korrekte Bestimmung des Trennungsbeginns ist von zentraler Bedeutung, da daran zahlreiche Folgefragen geknüpft sind:
- Beginn des Trennungsunterhalts
- Stichtag für vermögensrechtliche Auskünfte bei Zugewinngemeinschaft
- Übergang von gemeinsamer zu getrennter steuerlicher Veranlagung
- Recht auf Nutzung der Ehewohnung oder auf Hausratsaufteilung
Praxisrelevanz für die Nachfolgeplanung
Eine präzise Einordnung der Trennung und ihrer rechtlichen Folgen ermöglicht es Beraterinnen und Beratern, finanzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und strukturiert gegenzusteuern – sei es durch Anpassung bestehender Verfügungen, Liquiditätsplanung oder gezielte steuerliche Optimierung.
Fazit: Die Trennung ist mehr als ein Umzug
Die rechtliche Trennung ist nicht an den Auszug gebunden, sondern an das Ende der gemeinsamen Lebensführung. Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist es daher unerlässlich, Mandanten bereits in dieser Phase strukturiert zu begleiten. Wer frühzeitig Klarheit schafft, schafft Stabilität – in bewegten Zeiten.