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Zugewinngemeinschaft

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  • Henning Krischke
  • 24. März 2023

Zugewinngemeinschaft

  • 2 Min. Lesezeit

Die Zugewinngemeinschaft ist ein gesetzlicher Güterstand, der bei einer Eheschließung in Deutschland automatisch gilt, sofern die Ehegatten keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Hierbei behalten die Ehepartner ihre eigenen Vermögenswerte und Vermögensschulden, die sie vor der Ehe erworben oder angehäuft haben. Während der Ehezeit erwirtschaftetes Vermögen, also der Zugewinn, wird jedoch hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

Ein Beispiel für die Zugewinngemeinschaft wäre folgendes: Eine Person A und eine Person B heiraten und vereinbaren keinen Ehevertrag. Während der Ehe erwirtschaftet Person A ein Vermögen in Höhe von 100.000 € und Person B ein Vermögen in Höhe von 50.000 €. Der Zugewinn beträgt somit 50.000 € für Person A und 0 € für Person B. Bei einer Scheidung würde das Vermögen von Person A um die Hälfte, also 25.000 €, reduziert und an Person B ausgezahlt werden.

In der privaten Finanzplanung ist die Wahl des Güterstands, insbesondere bei Ehepaaren, von Bedeutung, da er sich auf die Vermögensverhältnisse und Erbrechte auswirkt. Bei einer Zugewinngemeinschaft können beide Ehegatten während der Ehezeit ihr eigenes Vermögen aufbauen und profitieren dennoch vom Zugewinn des Partners. Eine Alternative wäre unter anderem die Gütertrennung, bei der jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält und nicht am Zugewinn des anderen Partners beteiligt ist. In der Finanzplanung ist es daher wichtig, sich über die verschiedenen Güterstände zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuell beste Lösung zu finden.

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