Das neue Altersvorsorgedepot eröffnet zusätzliche Wege, staatlich gefördert für das Alter zu sparen. Im IFFUN-Web-Seminar am 5. November 2026 ordnete Remie von der Finanzstube GmbH Chancen und Grenzen ein – und machte deutlich, warum ein Produktvergleich allein nicht genügt.
Im Zentrum stand die Förderlogik des im Seminar vorgestellten Altersvorsorgedepots (AVD). Nach der Darstellung des Referenten können Sparerinnen und Sparer auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr eine Zulage von 50 Prozent erhalten. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro gilt demnach eine Förderung von 25 Prozent. Ohne Kinderzulagen ergibt sich so eine maximale Grundzulage von 540 Euro. Für kindergeldberechtigte Kinder und für unter 25-Jährige nannte der Referent zusätzliche Zulagen beziehungsweise einen einmaligen Bonus. Auch Selbstständige und Freiberufler sollen einbezogen werden; für sie sei die Abgabe der Steuererklärung für das jeweilige Jahr relevant.
Das Angebot soll verschiedene Produktwelten umfassen: Standarddepot, freie Depots sowie Varianten mit Garantien. Das Standarddepot sei laut Vortrag mit einem Kostendeckel von einem Prozent Effektivkosten verbunden und müsse online abschließbar sein. Für andere Varianten könne es dagegen keinen vergleichbaren Kostendeckel geben. Bei der Anlage seien unter anderem ETFs, aktive Fonds und Anleihen innerhalb der genannten Risikoklassen vorgesehen; Einzelaktien und Kryptowährungen zählte Remie zu den nicht zugelassenen Anlagen. Garantien könnten Sicherheit geben, schränkten aber die Investitionsquote ein. Für langfristige Anlagezeiträume hob er breite Streuung und einen Anlagehorizont von mindestens 15 Jahren hervor.
Auch die Auszahlungsregeln prägen die Entscheidung: Der Beginn der Auszahlphase ist nach der im Seminar erläuterten Systematik zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr vorgesehen. Möglich seien eine lebenslange Rente, ein Auszahlplan oder eine Kombination; eine vollständige Kapitalauszahlung sei grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei der Vererbung könnten Beiträge und Erträge weitergegeben werden, während die Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Ehepartner mit entsprechendem Vertrag übertragbar sei. Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene lasse sich nicht in das Depot integrieren.
Hintergrund und Einordnung
Damit ist das AVD kein Ersatz für eine umfassende Ruhestandsplanung. Entscheidend sind laut Referent unter anderem Förderquote, Kosten, Anlagehorizont, gewünschte Garantien, Besteuerung und die persönliche Auszahlstrategie. Auch ein bestehender Riester-Vertrag müsse nicht automatisch aufgegeben werden: Fortführung, Beitragsfreistellung oder ein Wechsel seien zu prüfen. Remie warnte davor, allein aus einer höheren Förderung auf die bessere Lösung zu schließen.
Ausblick
Zum Zeitpunkt des Seminars waren nach Aussage des Referenten noch Auslegungsfragen, ein BMF-Schreiben und konkrete Produktdetails offen. Dazu zählte auch die Frage, ob alte und neue Fördersystematik nebeneinander genutzt werden können. Die Angaben des Vortrags sind daher als damaliger Diskussionsstand zu verstehen. Ein angekündigter Produktvergleich soll zeigen, wie sich Kosten, Leistungen und Auszahlungsoptionen der tatsächlich verfügbaren Angebote unterscheiden.