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  • Henning Krischke
  • 19. März 2025

BMF verschärft Steuerpflichten für Kryptowährungen

  • 3 Min. Lesezeit
  • Recht & Steuern
Mann im Anzug, Bitcoin-Grafik, Weltkarte, Steuersymbole.
BMF verschärft Steuerpflichten für Kryptowährungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich sein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen aktualisiert und dabei insbesondere den Druck auf Privatanleger erhöht. Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist es nun entscheidend, die Mandanten entsprechend zu sensibilisieren.

Verpflichtungen steigen – Dokumentation wird zur Pflicht

Während sich an der materiell-rechtlichen Einschätzung von Kryptowerten wenig geändert hat – vornehmlich bleibt die steuerfreie Veräußerung nach einem Jahr erhalten –, rücken verfahrensrechtliche Pflichten stärker in den Fokus. Alle Anleger, auch Privatpersonen, müssen jede Transaktion detailliert dokumentieren, einschließlich Kauf- und Verkaufszeitpunkten, Menge und Art des Kryptowerts sowie des jeweiligen Kurswerts in EUR. Dies gilt rückwirkend auch für alle offenen Steuerjahre.

Beispiel aus der Praxis:

Ein Privatanleger nutzt mehrere Wallets auf unterschiedlichen Kryptobörsen. Er sollte monatlich ein vollständiges Reporting seiner Transaktionen erstellen und sichern, um später steuerliche Schätzungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Softwarelösungen wie CoinTracking oder Blockpit, die eine API-Anbindung bieten, werden hierbei ausdrücklich empfohlen.

Neue Bewertungsvorgaben schaffen Klarheit

Eine hilfreiche Neuerung für Anleger betrifft die Bewertungsmethode von Kryptowerten. So akzeptiert das BMF jetzt explizit Kurslisten von Plattformen wie Kraken oder Bitpanda sowie aggregierte Datenbanken wie CoinMarketCap zur Ermittlung von Marktkursen. Zur Vereinfachung kann sogar ein einheitlicher Tageskurs für alle Transaktionen eines Tages angesetzt werden.

Steuerliche Unsicherheiten bei Staking Rewards

Ein besonderer Knackpunkt könnte das „Claiming“ von Staking Rewards werden. Hier fordert das BMF offenbar, dass Staking-Einnahmen, die zum Jahresende verfügbar, aber nicht abgerufen wurden, steuerlich als realisiert gelten. Das könnte Investoren dazu zwingen, Steuern auf Einkünfte zu zahlen, die tatsächlich bis jetzt nicht eingeflossen sind. Finanzplaner sollten Mandanten dringend darauf hinweisen und eine individuelle Beratung sicherstellen.

Ausblick und Handlungsempfehlungen

Die Finanzverwaltung wird voraussichtlich ihre Kontrollen verschärfen und dabei verstärkt automatisierte Datenabgleiche einsetzen, was eine fehlerfreie Dokumentation noch wichtiger macht. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten daher gemeinsam mit ihren Mandanten die bisherige Praxis überprüfen und notwendige Anpassungen schnellstmöglich vornehmen.

Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner (Praxisleitfaden)

SchrittHandlungsempfehlungRechtsquelle
1Monatliche vollständige Dokumentation aller Transaktionen sicherstellenBMF-Schreiben vom 6. März 2025
2Nutzung spezialisierter Steuerreporting-Software prüfen (z. B. CoinTracking, Blockpit)Empfehlung im BMF-Schreiben
3Überprüfung bereits abgegebener Steuererklärungen auf Einkünfte aus Staking, Lending, Airdrops§§ 90, 162 AO
4Einrichtung einheitlicher Bewertungsmethode (z. B. Tageskurse)Vereinfachungsregel im BMF-Schreiben
5Klärung steuerlicher Behandlung von Staking Rewards zum Jahresende mit MandantenBMF-Schreiben (unklare Regelung)
6Aufbewahrungsfristen beachten (bei Einkünften über 500.000 EUR jährlich, ab 2027 über 750.000 EUR)§ 147 AO

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten, Stand 6. März 2025.

2025-03-06-einzelfragen-kryptowerte-bmf-schreibenHerunterladen

BMF-RundschreibenFinanzplanungKryptowährung

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