• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Alle Mitglieder
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Gesundheitswesen
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • ProfessionalPlus Exklusiv
  • Recht & Steuer
  • Standesregeln FPSB Deutschland
  • Stiften & Spenden
  • StrategieKompass
  • Trennung und Scheidung
  • Wissensforum Heilberufe Kompakt
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren

Anfechtungsfrist

  • Startseite
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 25. Februar 2025

Anfechtungsfrist

  • 2 Min. Lesezeit

Die Anfechtungsfrist ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Rechtshandlung – insbesondere Vermögensübertragungen – rückgängig gemacht werden kann. Dieser Begriff ist vornehmlich im Insolvenzrecht (§§ 129 ff. InsO) und im Erbrecht (§ 2281 BGB) relevant. Die Anfechtung dient dem Schutz von Gläubigern oder Erben und verhindert, dass Vermögen durch strategische Schenkungen oder andere Transaktionen unrechtmäßig entzogen wird.

Im Insolvenzrecht ermöglicht die Anfechtungsfrist den Insolvenzverwaltern, bestimmte Vermögensübertragungen rückgängig zu machen, wenn sie dazu dienten, Gläubiger zu benachteiligen. Je nach Art der Vermögensverschiebung beträgt die Frist zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Besonders problematisch sind Schenkungen oder unentgeltliche Übertragungen kurz vor einer drohenden Insolvenz, da diese oft als gezielte Benachteiligung von Gläubigern angesehen werden.

Auch im Erbrecht spielt die Anfechtungsfrist eine Rolle. Wenn ein Erblasser sein Testament errichtet oder ändert, können Pflichtteilsberechtigte oder andere Erben die Verfügung innerhalb eines Jahres anfechten, sofern sie sich benachteiligt fühlen oder Gründe wie Irrtum, Täuschung oder Drohung vorliegen (§ 2082 BGB).

Für die Finanz- und Nachfolgeplanung ist die Anfechtungsfrist von großer Bedeutung, insbesondere bei Schenkungen im Vorfeld einer Unternehmensnachfolge. Wenn ein Unternehmer sein Unternehmen an ein Familienmitglied überträgt und dabei andere Erben übergeht, kann dies nachträglich angefochten werden. Besonders bei der steuerlichen Gestaltung von Schenkungen und Unternehmensübertragungen ist es essenziell, Anfechtungsfristen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu berücksichtigen.

Wenn Vermögensübertragungen ohne Berücksichtigung der Anfechtungsfrist vorgenommen werden, drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Eine rückwirkende Rückabwicklung kann nicht nur die Liquidität des Unternehmens gefährden, sondern auch hohe Steuerbelastungen auslösen. Daher sollten Nachfolgeplaner und Finanzberater stets prüfen, welche Anfechtungsfristen für geplante Transaktionen gelten und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten.

Ein Praxisbeispiel zeigt die Relevanz der Anfechtungsfrist: Ein Unternehmer überträgt sein Unternehmen im Wege der Schenkung an seinen Sohn. Zwei Jahre später gerät er in eine finanzielle Schieflage und meldet Insolvenz an. Da die Schenkung innerhalb der Anfechtungsfrist von vier Jahren stattfand, fordert der Insolvenzverwalter das übertragene Unternehmen zurück, um Gläubiger auszuzahlen. Hätte der Unternehmer eine frühzeitigere Nachfolgeplanung mit steuerlichen und insolvenzrechtlichen Absicherungen getroffen, hätte er dieses Risiko vermeiden können.

Ähnliche Artikel

Das Buddenbrooks-Syndrom: Warum 70 % aller Familienvermögen an fehlender Governance scheitern
Artikel lesen
Wochenendlektüre
IFFUN Wochenendlektüre KW 04/2026: Zwischen Stagnation und Reformdruck
Artikel lesen
Deutsche Kontrolle, Liechtenstein Flexibilität, individuelle Ziele entscheidend.
Stiftungsstrukturen im Vergleich: Deutschland vs. Liechtenstein – Ein Leitfaden für die Nachfolgeplanung
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2021 - 2026 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung