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Ausschlagung

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  • Henning Krischke
  • 20. März 2023

Ausschlagung

  • 2 Min. Lesezeit

Die Ausschlagung bezieht sich auf den Verzicht auf ein Erbe oder einen Nachlass. Eine Person kann aus verschiedenen Gründen auf ein Erbe oder einen Nachlass verzichten, zum Beispiel, weil sie die Verantwortung für die Schulden oder Verpflichtungen des Erbes nicht übernehmen möchte oder weil sie überzeugt ist, dass der Wert des Nachlasses ihre eigenen finanziellen Pläne oder Interessen beeinträchtigen würde.

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen, indem man eine entsprechende Erklärung beim Nachlassgericht abgibt. Eine solche Erklärung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbes abgegeben werden, ansonsten gilt das Erbe als angenommen. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, kann die Ausschlagung von einem Erben den verbleibenden Erben zugutekommen, indem ihr Anteil am Nachlass entsprechend wächst.

Die Ausschlagung eines Erbes kann für die private Finanzplanung von Bedeutung sein, da sie dazu beitragen kann, dass eine Person eine unerwartete finanzielle Belastung vermeidet oder ihre finanzielle Unabhängigkeit und Planungsfreiheit aufrechterhält. Eine sorgfältige Beratung durch Finanzexperten kann jedoch erforderlich sein, um die Auswirkungen einer Ausschlagung auf die persönlichen Finanzen einer Person zu bewerten und sicherzustellen, dass die Entscheidung im Einklang mit den individuellen Bedürfnissen und Zielen getroffen wird.

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