• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Stiften & Spenden
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren

Berufung

  • Startseite
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 22. September 2024

Berufung

  • 4 Min. Lesezeit

Die Berufung ist ein Rechtsmittel im deutschen Zivil- und Strafprozessrecht, das es einer Partei ermöglicht, ein erstinstanzliches Gerichtsurteil von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen. Ziel der Berufung ist es, das Urteil in rechtlicher und/oder tatsächlicher Hinsicht durch das Berufungsgericht zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Zweck der Berufung:

  • Die Berufung ermöglicht eine Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Dabei kann das Berufungsgericht neue Beweise zulassen und die Tatsachenfeststellung der ersten Instanz überprüfen. Weiterhin wird geprüft, ob das erstinstanzliche Gericht das Recht korrekt angewendet hat.
  • Im Gegensatz zu anderen Rechtsmitteln, wie der Revision, bei der nur Rechtsfehler geprüft werden, umfasst die Berufung also sowohl die Tatsachen- als auch die Rechtskontrolle.

Voraussetzungen der Berufung:

  1. Berufungsberechtigung:
    • Die Berufung kann nur von der Partei eingelegt werden, die durch das erstinstanzliche Urteil beschwert ist. Dies bedeutet, dass die Partei durch das Urteil einen Nachteil erlitten hat und die Entscheidung anfechten möchte.
  2. Frist zur Berufungseinlegung:
    • Die Berufung muss innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden. Diese Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des schriftlichen Urteils. Innerhalb dieser Frist muss die Berufung beim zuständigen Berufungsgericht eingereicht werden.
  3. Begründungspflicht:
    • Nach der Einlegung der Berufung hat die berufende Partei eine Frist von zwei Monaten, um die Berufung schriftlich zu begründen. In der Berufungsbegründung muss dargelegt werden, welche Fehler das erstinstanzliche Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht gemacht hat.
  4. Berufungswert:
    • Im Zivilprozess muss in der Regel der Streitwert der Berufung einen Betrag von 600 Euro übersteigen, außer das erstinstanzliche Gericht hat die Berufung ausdrücklich zugelassen.

Ablauf der Berufung:

  1. Einlegung der Berufung:
    • Die Berufung wird durch eine schriftliche Erklärung bei dem zuständigen Berufungsgericht eingelegt. Im Zivilrecht sind dies häufig die Oberlandesgerichte (OLG) oder Landgerichte (LG), im Strafrecht die Landgerichte oder Oberlandesgerichte.
  2. Berufungsbegründung:
    • In der Berufungsbegründung führt die berufende Partei aus, welche Tatsachen und/oder rechtlichen Fehler in der erstinstanzlichen Entscheidung vorliegen. Dabei kann sie neue Beweismittel vorlegen oder Zeugen benennen.
  3. Prüfung durch das Berufungsgericht:
    • Das Berufungsgericht prüft sowohl die tatsächlichen Feststellungen als auch die rechtlichen Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils. Es kann neue Beweise aufnehmen und Zeugen vernehmen, die in der ersten Instanz nicht gehört wurden.
  4. Berufungsentscheidung:
    • Das Berufungsgericht kann das erstinstanzliche Urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Es kann auch das Verfahren zur erneuten Entscheidung an die erste Instanz zurückverweisen.

Ergebnis der Berufung:

  • Bestätigung des Urteils: Das Berufungsgericht bestätigt das Urteil der ersten Instanz, wenn es zu dem Schluss kommt, dass keine wesentlichen Fehler vorliegen.
  • Abänderung des Urteils: Das Berufungsgericht kann das Urteil teilweise oder vollständig abändern, wenn es zu dem Ergebnis kommt, dass das erstinstanzliche Gericht Tatsachen falsch beurteilt oder das Recht fehlerhaft angewendet hat.
  • Zurückverweisung: In seltenen Fällen kann das Berufungsgericht den Fall zur erneuten Verhandlung an die erste Instanz zurückverweisen, wenn es erhebliche Verfahrensfehler gibt, die in der ersten Instanz behoben werden müssen.

Berufung im Zivilprozess:

  • Im Zivilprozess richtet sich die Berufung gegen Urteile von Amtsgerichten oder Landgerichten in der ersten Instanz. Das Berufungsgericht ist entweder das Landgericht (bei Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts) oder das Oberlandesgericht (bei Berufungen gegen Urteile des Landgerichts).

Berufung im Strafprozess:

  • Im Strafprozess ist die Berufung ein Rechtsmittel gegen Urteile von Amtsgerichten. Hier überprüft das Landgericht die Entscheidung. Bei Strafprozessen vor dem Landgericht ist die Berufung nicht möglich; hier gibt es die Revision, bei der nur die Rechtsanwendung überprüft wird.

Unterschied zwischen Berufung und Revision:

  • Berufung: Die Berufung erlaubt eine vollständige Überprüfung der Tatsachen und des Rechts. Neue Beweise können vorgebracht und neue Zeugen gehört werden. Sie ist somit umfassender.
  • Revision: Die Revision beschränkt sich auf die Überprüfung von Rechtsfehlern, das heißt, ob das Gericht in der ersten Instanz das Recht richtig angewendet hat. Die Tatsachenfeststellung wird nicht überprüft.

Rechtliche Grundlage:

  • Im Zivilrecht ist die Berufung in den §§ 511–541 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
  • Im Strafrecht regeln die §§ 312–332 der Strafprozessordnung (StPO) die Berufung.

Die Berufung ist ein wichtiges Rechtsmittel, das den Beteiligten ermöglicht, fehlerhafte Entscheidungen einer ersten Instanz überprüfen zu lassen und so eine gerechte und korrekte Anwendung des Rechts sicherzustellen.

Ähnliche Artikel

Schattenrisse, gerissene Seite, Ringe. Trennung und Scheidung.
Wenn aus Liebe Verantwortung wird: Warum Trennung und Scheidung zur Pflichtberatung gehört
Artikel lesen
Geschäftsmänner handshake, Data-Visualisierung, Büro-Umgebung
Verzögerter Einzug ins Familienheim: Steuerbefreiung trotz Wartezeit möglich?
Artikel lesen
„Struktur ist keine Kür – sie ist Verantwortung.“
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung